Blutige Attacke bei „McFit“ in Hamburg: Ein Detail sorgt für überraschende Wende
Der Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen „McFit“-Schläger vor dem Amtsgericht Hamburg fand am Mittwoch ein jähes Ende. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, einen anderen Besucher mit einer Glasflasche ins Gesicht geschlagen zu haben. Vor Gericht schilderte das Opfer seine Verletzungen und die Folgen der Tat. Vor allem ein Detail lässt die Beteiligten aufhorchen – und sorgte für das vorläufige Ende der Verhandlung.
Der Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen „McFit“-Schläger vor dem Amtsgericht Hamburg fand am Mittwoch ein jähes Ende. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, einen anderen Besucher mit einer Glasflasche ins Gesicht geschlagen zu haben. Vor Gericht schilderte das Opfer seine Verletzungen und die Folgen der Tat. Vor allem ein Detail lässt die Beteiligten aufhorchen – und sorgte für das vorläufige Ende der Verhandlung.
Als Erol G. auf dem Stuhl neben seinem Verteidiger Platz nimmt, fällt es schwer, seine Erscheinung mit der Anklage in Einklang zu bringen. Der 45-Jährige macht im Sitzungssaal einen freundlichen, ja nachdenklichen Eindruck. Nicht wie jemand, der gleich zuschlägt.
Amtsgericht Hamburg: Prozessbeginn gegen „McFit“-Schläger
Während der Staatsanwalt die Anklage verliest, hört er aufmerksam zu: Am Abend des 22. April 2022 soll G. im „McFit“ in Stellingen einen anderen Besucher verbal angegangen und dann unvermittelt mit einer Glasflasche gegen den Kopf geschlagen haben. Die Flasche sei dabei zerbrochen und habe den Geschädigten im Gesicht verletzt. Im Raum steht der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.
Der Verteidiger möchte zuerst das Opfer anhören, bevor sein Mandant sich äußert. Die Richterin stimmt zu. Der 28-jährige Zeuge hat Verstärkung mitgebracht, ein Beistand der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ begleitet ihn in den Saal. Der junge Mann wirkt ebenfalls besonnen, doch er klingt auch erschöpft.
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Ruhig und strukturiert berichtet er, wie sich der Vorfall aus seiner Sicht zugetragen hat. Schon kurz nach Trainingsbeginn sei ihm aufgefallen, dass der Angeklagte ihn immer wieder angestarrt habe. Er sei Stammgast im Studio, doch Erol G. habe er dort nie zuvor gesehen.
Opfer: „Mir war direkt klar, das konnte keine Faust sein“
Plötzlich sei der Mann vor ihm aufgetaucht und habe gefragt, ob er ein Problem hätte. Der 28-Jährige habe noch versucht, die Situation verbal zu entschärfen, als ihn schon eine Flasche im Gesicht traf: „Mir war direkt klar, das konnte keine Faust sein.“ Scherben hätten den Boden übersät, die Wunde habe stark geblutet. Der Täter sei kurz darauf geflohen.
Was zurückblieb: Eine lange Narbe im Gesicht, dazu sei die Sehkraft seines linken Auges bis heute eingeschränkt. „Meine Ausbildung ist seitdem auf Eis gelegt“, schildert er. Seit der Attacke leide er zudem an einer Depression und einer Schlafstörung.
Ohne Gutachten geht es erstmal nicht weiter
Die Aussage über das bis heute geschädigte Auge lässt die Prozessbeteiligten aufhorchen. Denn bei einer anhaltenden Schädigung ginge es bereits um eine schwere Körperverletzung, die dann erneut und vor einem Schöffengericht verhandelt werden müsste.
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Am Ende sind sich alle einig und die Verhandlung wird ausgesetzt: Der Geschädigte muss sich von der Rechtsmedizin erstmal begutachten lassen, bevor weiterverhandelt werden kann.