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Andy Grote
  • Hamburgs Innensenator Andy Grote kritisiert den Gesetzesentwurf. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance / dpa/Marcus Brandt

Hamburg kritisiert Pläne der Bundesregierung zu V-Leuten

Mitte März verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zu Vertrauenspersonen, auch bekannt als V-Leute, die als Informanten gegen Geld aus kriminellen und extremistischen Milieus berichten. Nun üben die Länder massive Kritik. Auch Hamburgs Innensenator äußert sich.

Der Bundesrat will dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen nicht zustimmen und schlug am Freitag zahlreiche Änderungen vor. Diese betreffen unter anderem den Katalog der Straftaten, zu deren Aufklärung der Einsatz solcher „Vertrauenspersonen“ erlaubt sein soll.

Auch an den Dokumentationserfordernissen übten die Länder teils heftige Kritik – weil sie Mehrarbeit der ohnehin schon überlasteten Justiz befürchten und ein erhöhtes Risiko einer Enttarnung für V-Leute und verdeckte Ermittler sehen. Von den Ländern kam daher die Empfehlung, auch künftig auf die wörtliche Wiedergabe der Aussage einer V-Person bei Treffen mit der Polizei zu verzichten. Ansonsten steige sowohl durch bestimmte Formulierungen als auch durch den Inhalt der Äußerung die Gefahr, enttarnt zu werden, hieß es von Länderseite.

Das sagt Hamburgs Innensenator zu dem Gesetz

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) sagte: „Dieses Gesetz stellt den Schutz des Bürgers vor den Sicherheitsbehörden über den Schutz des Bürgers durch die Sicherheitsbehörden.“ Die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden seien jetzt schon so eingeschränkt, dass wichtige Hinweise, die der Vereitelung von Terroranschlägen hierzulande dienten, fast immer von ausländischen Diensten oder Sicherheitsbehörden stammten.

Die Tätigkeit als V-Person soll keinen Job ersetzen

V-Leute sind – anders als verdeckte Ermittler – keine Mitarbeiter der Polizei, sondern Menschen mit Zugang zu einer bestimmten Szene, die gegen Geld eine Zeit lang Informationen liefern. Die Bundesregierung zieht in ihrem Entwurf auch Leitplanken ein, damit eine V-Person in Zukunft nicht ohne zeitliche Begrenzung für die Polizei tätig sein kann. Außerdem soll sichergestellt werden, dass niemand für solche Dienste so viel Geld erhält, dass er damit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Vorgesehen ist in dem Entwurf, dass der Einsatz von V-Personen „einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen“ müsse. Konkrete Vorgaben enthält er auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler Menschen im kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen.

Laut FDP müsse keiner Angst vor dem neuen Gesetz haben

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), versuchte zu beschwichtigen. Er sagte, Einwände aus den Sicherheitsbehörden seien bei der Erstellung des Entwurfs bereits berücksichtigt worden. Es handele sich um ein Gesetz, vor dem niemand Angst haben müsse. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag.

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Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht in dem Entwurf „teilweise realitätsferne Anforderungen an Vertrauenspersonen“ sowie „ausufernde Dokumentationspflichten“, die einen Einsatz von V-Leuten deutlich erschweren oder sogar verhindern können.

DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte: „Durch die geplanten Neuregelungen wächst das Risiko, dass Vertrauenspersonen enttarnt werden und künftig nicht mehr zur Zusammenarbeit bereit sind.“ Dabei seien verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen unverzichtbar, um in abgeschotteten Milieus der Organisierten Kriminalität oder des Extremismus schwerwiegende Straftaten aufklären zu können. (dpa/mp)

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