x
x
x
"Deso Dogg" Witwe Omaima A.
  • Omaima A. (37) wurde in Hamburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Sie hat Beihilfe zur Versklavung zweier Jesidinnen geleistet.
  • Foto: Hfr. 

Hamburg: Haftstrafe für IS-Witwe Imaima A. wegen Sklaverei

Vier Jahre Haft: So lautet das Urteil für Omaima A., die Witwe des toten Ex-Rappers und IS-Terroristen Denis Cuspert („Deso Dogg“). Die Hamburgerin hat sich der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht.

Im Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen ist die 37-jährige Omaima A. am Donnerstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht war überzeugt, dass sie als Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem Völkerstrafgesetzbuch leistete (Az.: 4 St 1/21).

Das könnte Sie auch interessieren: IS-Witwe „Deso Dogg“: Strafe für Versklavung zweier Frauen

Einbezogen in die Gesamtfreiheitsstrafe wurde eine bereits rechtskräftige Verurteilung zu dreieinhalb Jahren. Nach einer Verständigung auf einen Strafrahmen hatte die Angeklagte zu Prozessbeginn eingeräumt, dass sie 2016 ihre Wohnung in der syrischen Stadt Rakka von versklavten Jesidinnen einer Freundin reinigen ließ.

Und was sagt die Terror-Witwe selbst dazu? Die in Hamburg geborene Deutsch-Tunesierin distanzierte sich vom IS und bedauerte ihr „Fehlverhalten“. (mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp