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Omima A. vebirgt ihr Gesicht im Gericht
  • Omaima A. beim Prozessauftakt vor dem Hamburger Landgericht
  • Foto: Daniel Reinhardt/dpa Pool/dpa

IS-Witwe „Deso Dogg“: Strafe für Versklavung zweier Frauen

Im zweiten Prozess gegen IS-Rückkehrerin Omaima A. (36) hat die Generalstaatsanwaltschaft vor dem Landgericht Hamburg eine Gesamtstrafe von vier Jahren gefordert. Die Witwe des früheren Rappers und IS-Terroristen Denis Cuspert („Deso Dogg“) habe Beihilfe zur Versklavung von zwei Jesidinnen geleistet.

Die Angeklagte soll 2016 in ihrer Wohnung in der Stadt Rakka zweimal eine andere IS-Anhängerin empfangen haben, die die beiden Jesidinnen mitbrachte. Während der Besuche hätten die versklavten Frauen die Wohnung putzen müssen, so hatte es eine der Jesidinnen im ersten Prozess gegen die „Terror-Witwe“ geschildert. Daraufhin hatte die Generalstaatsanwaltschaft eine zweite Anklage erhoben.

Foto vom Mobiltelefon der Hamburgerin Omaima A., es zeigt sie mit dem IS-Terroristen Denis Cuspert („Deso Dogg“). hfr
Omaima A. mit dem IS-Terroristen Denis Cuspert
Foto vom Mobiltelefon der Hamburgerin Omaima A., es zeigt sie mit dem IS-Terroristen Denis Cuspert („Deso Dogg“).

Denn: Nach Ansicht der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft habe sich die 36-Jährige damit der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Freiheitsberaubung schuldig gemacht (Az.: 4 St 1/21). Der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass sie das Sklavereisystem unterstützte, mit dem der IS die jesidische Kultur vernichten wollte, hieß es. 

IS-Witwe in Hamburg vor Gericht

Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland arbeitete die Angeklagte als Übersetzerin und Eventmanagerin, wohnte mit ihren drei Kindern in Neugraben-Fischbek. Den Niqab hatte sie längst abgelegt, fügte sich unauffällig in ein bürgerliches Leben ein, bis sie im Frühjahr 2019 von der libanesischen Journalistin Jenan Moussa enttarnt wurde. 

Bereits im Oktober 2020 war Omaima A., deutsche und tunesische Staatsbürgerin, wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Diese Strafe soll eingerechnet werden. Auch die Verteidigung hatte für eine Gesamtstrafe von vier Jahren plädiert. Das Urteil ist für den 22. Juli angekündigt.

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