Wohnungen mit Balkonen.

Die Grundsteuerlast in Hamburg ist um sieben Euro gestiegen. (Symbolbild) Foto: dpa | Marcus Brandt

Grundsteuerlast steigt in Hamburg leicht an

Die Grundsteuerlast ist in Hamburg nach Angaben der Beratungsgesellschaft Ernst & Young im vorigen Jahr um sieben Euro gestiegen. Damit liegt die Hansestadt zwischen den beiden anderen Stadtstaaten Berlin und Bremen. Grundsteuerpflichtige müssen Angaben zu ihren Grundstücken an das Finanzamt senden. Bisher fehlen aber noch über 90 Prozent dieser Erklärungen.

Die Belastung aus der Grundsteuer ist im Hamburg im vorigen Jahr leicht gestiegen. Wie aus einer am Freitag verbreiteten Studie der Beratungsgesellschaft EY hervorgeht, lag sie 2021 bei durchschnittlich 267 Euro pro Kopf – nach 260 Euro im Vorjahr. Damit liegt Hamburg im Vergleich der Stadtstaaten deutlich hinter Bremen (310 Euro nach 302 Euro), aber deutlich vor Berlin (227 Euro nach 226 Euro). Deutschlandweit liegt der Durchschnittswert der Studie zufolge bei 175 Euro (2020: 172). Am höchsten war die Belastung in Nordrhein-Westfalen mit 216 (212), am niedrigsten in Brandenburg mit 110 (108) Euro.

Es fehlen noch über 90 Prozent der notwendigen Angaben

Wie sich die Grundsteuerreform auf die Hebesätze auswirke, sei noch ungewiss, hieß es weiter von EY. Noch bis Ende Oktober müssen Millionen von Eigentümern dafür Angaben zu ihren Grundstücken ans Finanzamt übermitteln. Ab dem 1. Januar 2025 gelten dann die neu ermittelten Beträge. „So lange ist ungewiss, wie sich die bevorstehende Grundsteuerreform auf die Einnahmesituation der einzelnen Kommunen auswirken wird, auch wenn der politische Konsens besteht, dass es insgesamt nicht zu einer gravierenden Mehrbelastung der Bürger kommen soll“, betonte EY-Partner Mattias Schneider.

In Hamburg hat bislang nicht einmal jeder zehnte Grundsteuerpflichtige die erforderliche Erklärung an das Finanzamt übermittelt. „Bisher haben wir bis zum 16. August 37.211 eingegangene Erklärungen“, teilte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. „Bei insgesamt 423.845 erwarteten Erklärungen ergibt das 8,78 Prozent.“ Um die Steuerpflichtigen an die Abgabepflicht zu erinnern, erhielten nun alle ein Informationsschreiben. Die Erklärungsfrist läuft seit Juli und endet am 31. Oktober.

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Der rot-grüne Hamburger Senat hatte im vergangenen Jahr mit dem sogenannten Wohnlagenmodell ein eigenes Grundsteuermodell beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt und damit eine gesetzliche Neuregelung notwendig gemacht. Die Bundesregierung hatte ein neues, wertorientiertes Gesetz beschlossen, den Ländern aber über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht. (dpa/mp)

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