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Die Senioren wurden am Telefon betrogen.
  • (Symbolbild)
  • Foto: dpa

Schockanrufe und Enkeltricks: Frauen müssen hinter Gitter

Sie nahmen ihre Opfer mit „Schockanrufen“ und „Enkeltricks“ aus: Zwei Frauen sind vom Hamburger Landgericht wegen Betrugs zu mehr als dreijährigen Haftstrafen verurteilt worden.

In drei Fällen hatten sie als „Abholerinnen“ insgesamt 105.000 Euro von alten Menschen ergaunert. In einem weiteren Fall, in dem es um Geld und Wertsachen im Wert von mehr als 100.000 Euro ging, waren sie daran gescheitert, dass ein Zeuge auftauchte.

In der Urteilsbegründung vom Mittwoch hieß es nach Angaben eines Gerichtssprechers, die Opfer seien „ganz mies in die Irre geführt“ worden. Das habe die Geschädigten so besonders auf emotionaler Ebene getroffen, sodass sie noch sehr lange daran litten, auf diese Weise hinters Licht geführt worden zu sein.

Senioren von Kriminellen per Enkeltrick betrogen

Das Tatmuster war nach den vorausgegangen Ermittlungen stets das Gleiche: Ein unbekannter Mittäter kontaktierte als „Keiler“ die Opfer – drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 71 und 83 Jahren – per Telefon und gab sich als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, als Strafverteidiger oder Polizeibeamter aus. Den Opfern wurde jeweils weisgemacht, eine Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft sei eine Kaution oder zum Teil auch die Zahlung von Schadenersatz nötig.

An dieser Stelle kamen die beiden verurteilten Frauen ins Spiel: Die Aufgabe der einen war es jeweils, Geld und Wertsachen an einem vorher vereinbarten Übergabeort von den Senioren entgegenzunehmen. Die andere hielt telefonisch Kontakt zu Mittätern. In einem Fall lag der Übergabeort laut Gericht in unmittelbarer Nähe der Untersuchungshaftanstalt. In den drei Fällen, die sich zwischen November des vorigen Jahres und Januar abspielten, ging es um Summen von 80.000, 17.000 beziehungsweise 8000 Euro.

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Die jüngere der beiden, eine 33 Jahre alte Frau, wurde wegen vollendeten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in drei Fällen, sowie wegen des Versuchs in einem Fall zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die zwei Jahre ältere Mittäterin hatte sich nach Überzeugung der Strafkammer in den drei vollendeten Fällen der Beihilfe sowie in dem anderen Fall ebenfalls des Versuchs schuldig gemacht und wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide jeweils vier Jahre und drei Monate Haft beantragt. (dpa/mp)

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