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Im Prozess um die Vergewaltigung einer Jugendlichen stehen die Angeklagten neben ihren Anwälten im Gerichtssaal.
  • Im Prozess um die Vergewaltigung einer Jugendlichen stehen die Angeklagten neben ihren Anwälten im Gerichtssaal.
  • Foto: dpa/Pool-dpa | Marcus Brandt

Gruppenvergewaltigung: Junge Männer müssen nicht in den Knast – mit einer Ausnahme

Im September 2020 wird eine 15-Jährige im Hamburger Stadtpark von mehreren jungen Männern vergewaltigt. Nach fast 100 Verhandlungstagen spricht eine Jugendkammer am Landgericht neun Angeklagte schuldig. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen.

Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte wurden zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung. Ein elfter Angeklagter war bereits am 5. April dieses Jahres freigesprochen worden.

Vergewaltigung im Stadtpark: Gericht spricht 23-Jährigen frei

Die Verurteilten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren vergewaltigten nach Überzeugung des Gerichts im September 2020 eine damals 15-Jährige. Die Jugendliche hatte am Abend eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. In der Corona-Zeit hatte sich die Grünanlage zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Die Nebenklägerin sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie.

Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Darum sprach das Gericht einen 23-Jährigen, dessen DNA nicht gefunden wurde, frei. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht entsprach im Wesentlichen der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Die insgesamt 20 Verteidiger hatten für alle Angeklagten Freispruch gefordert. Der Prozess hatte am 10. Mai vergangenen Jahres begonnen. Er dauerte 68 Verhandlungstage, das Gericht hörte 96 Zeugen und mehrere Sachverständige. „Das war ein Mammut-Indizienprozess, bei dem lange nicht klar war, was in der Nacht vom 19. zum 20. September 2020 geschehen war“, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring.

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So hätten Zeugen zwar von zwei Videos berichtet, die jedoch kurz nach der Tat unwiederbringlich gelöscht worden waren. Auch unmittelbare Tatzeugen gab es keine. Die einzigen objektiven Beweismittel stellten DNA-Spuren von neun der Angeklagten dar, die jedoch naturgemäß nichts über die Art der sexuellen Handlungen und ihre Einvernehmlichkeit aussagen.

Die Länge der Jugendstrafen orientiert sich nach dem Jugendstrafrecht am erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten, während Gesichtspunkte wie Vergeltung und Generalprävention keine Rolle spielen dürfen. (dpa/mp)

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