Der Angeklagte sitzt vor der Urteilsverkündung neben seinem Verteidiger.

Der Angeklagte (l.) sitzt vor der Urteilsverkündung neben seinem Verteidiger in der Strafkammer im Gerichtssaal. Foto: picture alliance/dpa | Bernhard Sprengel

Weil er Schulden hatte: Mann fährt Drogentaxi – ohne Führerschein

Wie wird ein junger Familienvater zum Kokstaxi-Dealer – und das ohne Führerschein? Vor dem Hamburger Landgericht wurde ein Fall verhandelt, in dem sich ebendiese Frage stellte. Nun gab es ein Urteil. Das Gericht zeigt sich mild.

Das Landgericht Hamburg hat den Fahrer eines Drogenlieferservices zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer sprach den 30-Jährigen wegen banden- und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Marihuana und Kokain schuldig, sowie wegen Fahrens ohne Führerschein.

Mehr als 5000 Euro in sechs Schichten verdient

Nach den Worten der Vorsitzenden Richterin hatte sich der Angeklagte im Oktober vergangenen Jahres entschlossen, Schulden als Fahrer eines Drogentaxis abzuarbeiten – und das, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. Er habe jeweils mehr als 70 Verkaufseinheiten Marihuana und Kokain aus sogenannten Hotspots abgeholt und bis zu seiner Festnahme gut die Hälfte davon in Hamburg und Umgebung verkauft. An dem Lieferservice seien weitere unbekannte Personen beteiligt gewesen.

Das Auto hatte den Angaben zufolge seine Freundin angemietet. In sechs Schichten nahm der 30-Jährige rund 5300 Euro ein. 440 Euro hatte er bei seiner Festnahme dabei. Den übrigen Betrag erklärte das Gericht für eingezogen. Der Angeklagte darf in den kommenden zwei Jahren keine Fahrerlaubnis beantragen.

Wegen Fahrens ohne Führerschein vorbestraft

„Das Urteil ist eine große Chance für Sie“, sagte die Richterin zu dem 30-Jährigen. Obwohl er wegen Fahrens ohne Führerschein vorbestraft sei und eine gewisse kriminelle Energie gezeigt habe, sei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Mildernd berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte die Vorwürfe gestanden habe, wenn auch nicht zu 100 Prozent. Außerdem sei er wegen seiner Schulden unter Druck gesetzt worden und sei selbst drogenabhängig. Inzwischen habe er einen neuen Job und kümmere sich um seinen kleinen Sohn, während die Mutter des Kindes eine Ausbildung mache. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte eine Drogentherapie erfolgreich absolvieren.

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Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht der Forderung des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre beantragt, also eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)

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