Ein Staatsanwalt hält einen Aktenstapel

Ein Staatsanwalt legt einen Stapel Akten vor Prozessbeginn auf seinen Tisch im Gericht. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Jan Woitas

Üble Nachrede: Comedy-Club-Chef will Strafe nicht zahlen

Ein Hamburger Comedy-Clubbetreiber muss sich vor Gericht verantworten: In einem Telefonat soll er einen Comedian diffamiert und ihm Schläge und Randale unterstellt haben. Beweise dafür gibt es jedoch nicht.

Der Angeklagte wehrt sich gegen einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen wegen übler Nachrede. Nun tritt er am Montag vor einen Richter. Der Vorwurf: Er – der Betreiber eines Comedy-Clubs auf St. Pauli – soll am 10. Oktober 2023 in einem Telefonat mit einem Zeugen abfällige Behauptungen über einen Comedian geäußert haben.

Die Aussagen sind nicht belegt, hätten aber dem Ruf des Comedians enorm schaden können. Der Comedian habe bei einem Auftritt vor vier Jahren einen Gast mit einem Mikrofon verletzt, eine Frau geschlagen und sogar mit Stühlen um sich geworfen – das soll der Angeklagte am Telefon behauptet haben.

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Der Prozess gegen den Angeklagten beginnt am Montag, 1. September, um 9.30 Uhr im Amtsgericht Hamburg. (mp)

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