Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht vor Gericht

Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht hinter einer Mappe. Vor sechs Monaten waren seine Schüsse tödlich. Foto: picture alliance/dpa | Bernhard Sprengel

Tödliche Schüsse an Hamburger U-Bahnhof: 20-Jähriger verurteilt

Mehrere junge Männer geraten nahe dem Hamburger U-Bahnhof Mümmelmannsberg aneinander. Plötzlich fallen Schüssen, ein 20-Jähriger stirbt. Der Schütze muss nun für lange Zeit ins Gefängnis.

Wegen tödlicher Schüsse auf einen 20-Jährigen in Billstedt hat das Landgericht einen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Der ebenfalls 20-jährige Angeklagte sei wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen worden, sagte ein Gerichtssprecher.

Täter stellt sich, Zeuge wird angegriffen

Laut Anklage hatte der Deutsche am 14. Dezember vergangenen Jahres auf zwei junge Männer in der Nähe des U-Bahnhofs Mümmelmannsberg geschossen. Nach Angaben der Polizei wurden beide verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Der 20-Jährige starb in der Klinik, die Verletzungen seines 21 Jahre alten Begleiters waren nicht lebensbedrohlich.

Die Tat ereignete sich am späten Abend jenes Samstags in einem Fußgängerdurchgang unweit eines Spielplatzes. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte vom Tatort geflüchtet, nachdem er sämtliche Patronen verschossen hatte. Vier Tage nach der Tat hatte er sich bei der Polizei gestellt und war verhaftet worden.

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Ein Bekannter des Angeklagten hatte als Zeuge vor Gericht gesagt, der Angeklagte habe zu einer Gruppe gehört, deren Anführer mit Drogen gehandelt habe. Nach Aussage des 22-Jährigen am 17. Juni war er vor dem Gerichtsgebäude angegriffen und im Gesicht verletzt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren wenden die Gerichte meist noch das Jugendstrafrecht an, bei dem erzieherische Ziele stärker berücksichtigt werden. Zunächst hatte der NDR über das Urteil berichtet. (dpa/mp)

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