Der wegen Mordes angeklagte 29-Jährige vor Gericht, im Hintergrund die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner

Der wegen Mordes angeklagte 29-Jährige vor Gericht, im Hintergrund die Vorsitzende Richterin. Foto: Marcus Brandt/Pool/dpa

Tödliche Messerattacke in Billstedt – Angeklagter hüllt sich in Schweigen

Es waren erschreckende Szenen an jenem Sommerabend im August vergangenen Jahres am Billstedter Bahnhof: Blutspuren, ein lebloser Körper abgedeckt unter einem weißen Tuch, flackerndes Blaulicht, zahlreiche Polizisten und Rettungskräfte. Ein 29-Jähriger verlor in der Nacht sein Leben, verblutete an tiefen Messerstichen. Am Hamburger Landgericht hat jetzt der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder begonnen.

Angeklagt ist ein ebenfalls 29 Jahre alter Mann, dem die Staatsanwaltschaft Mord und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Rückblick: Es ist der 19. August 2024 gegen kurz vor 23 Uhr. Am Bahnhof Billstedt, genauer gesagt auf der Straße Maukestieg, der über eine Brücke mit dem Bahnhof verbunden ist, prügelt eine Gruppe von circa 30 Personen auf zwei Männer ein. Die Opfer sind ein 29-jähriger Mann und sein 20-jähriger Neffe.

Messerangriff in Billstedt: Opfer verblutete am Tatort

Der angegriffene 29-Jährige erlitt damals vier Stichverletzungen, sackte zusammen und starb trotz Reanimationsbemühungen von Rettungskräften am Tatort. Der 20-Jährige wurde laut Anklage geschlagen und mit Pfefferspray besprüht. Nach Aussagen der Polizei sind beide Opfer Afghanen.



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Eine sofortige Fahndung nach der Tat war erfolglos geblieben. Im Oktober 2024 verhafteten Zielfahnder des Landeskriminalamtes den Angeklagten und den zweiten Beschuldigten in Großbritannien. Beim zweiten Verdächtigen im Alter von 24 Jahren habe sich aber die Auslieferung verzögert, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der inzwischen 25-Jährige befinde sich erst seit März in Hamburg in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen ihn dauerten an.

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Der Verteidiger des Angeklagten erklärte beim Prozessauftakt, dass sein Mandant sich vorerst nicht zur Sache äußern werde. Er begründete dies auch damit, dass der zweite Beschuldigte inzwischen in Hamburg in Haft sitze. Die Vorsitzende Richterin deutete an, dass der andere Beschuldigte als Zeuge in Betracht käme. 

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