Christina Blocks Tagebücher: Gericht fällt wichtige Entscheidung
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat es von Anfang an Streit um die Verwertung beschlagnahmter Daten auf Handys gegeben. Besonders im Fokus: Das digitale Tagebuch der Angeklagten Christina Block, in dem sie intimste Gedanken und Überlegungen zur Rückholung ihrer Kinder festgehalten hat. Nun hat die Kammer eine Entscheidung verkündet.
Das Tagebuch und weitere IT-Asservate dürfen im Prozess verwendet werden, teilt die Pressestelle des Gerichtes mit: Die Kammer habe „die richterliche Beschlagnahme von IT-Asservaten und weiteren Gegenstände angeordnet“. Besonders Block-Verteidiger Ingo Bott hatte entschieden dafür gekämpft, dass die Aufzeichnungen seiner Mandantin nicht als Beweismittel im Prozess verwendet werden dürfen – der Gerichtsbeschluss gilt als schwerer Rückschlag für die Verteidigung.
Auch Christina Block hatte die Kammer an einem der jüngsten Prozesstage flehentlich darum gebeten, ihr „aus diesem Albtraum zu helfen“ und ihre privaten Aufzeichnungen nicht als Beweismittel einzuführen. Es seien bereits Details aus ihrem digitalen Tagebuch an die Öffentlichkeit gedrungen, die auch ihre Kinder in Dänemark erreichen würden, klagte sie, und gab dem „Vernichtungsfeldzug“ ihres Ex-Mannes dafür die Schuld. Zum Prozessauftakt hatte die Angeklagte allerdings selbst aus ihren Aufzeichnungen vorgetragen, um ihre Verzweiflung über den Verlust der Kinder zu verdeutlichen.
Die Verteidiger der anderen sechs Angeklagten hatten sich ebenfalls dagegen gestemmt, dass etwa Nachrichten beschlagnahmter Handys eingeführt werden.
Block-Tagebuch gilt als Beweismittel
Ihr Argument: Die Handys und Computer ihrer Mandanten waren während Durchsuchungen zwar von der Staatsanwaltschaft „sichergestellt“ worden, aber ohne dass die Asservate später durch einen richterlichen Beschluss als Beweismittel „beschlagnahmt“ wurden. Beweise müssten aber „beschlagnahmt“ werden, ohne diesen richterlichen Beschluss unterlägen sie einem „Beweisverwertungsverbot“, so die Verteidiger.
Entführung der Block-Kinder
Die Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Isabel Hildebrandt hat nun nachträglich die richterliche Beschlagnahme angeordnet, womit etwa das digitale Tagebuch als Beweismittel gilt. Christina Block hatte im Kampf um ihre beiden jüngsten Kinder ihre persönlichen Gedanken jahrelang in ihrem Handy festgehalten.
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Der Sohn, damals 10 Jahre alt, und die Tochter, damals 13, waren im August 2021 von einem Besuchswochenende beim Vater widerrechtlich nicht zur Mutter zurückgekehrt, nach Angaben des Vaters aus freien Stücken. In der Silvesternacht 2023 wurden die beiden von einem israelischen Rollkommando entführt. Christina Block und der Anwalt der Familie Block sollen die Kidnapper beauftragt haben. Am 29. Oktober wird der Prozess fortgesetzt, Christina Block wird ihre Aussage fortsetzen.
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