Nackt durchgedreht und zugestochen – Urteil gegen berüchtigten Hooligan
Blutiges Ende eines Auffahrunfalls im Februar: Der Verursacher (25) stand unter Drogen, zückte ein Messer und attackierte den anderen Fahrer. Dieser überlebte den Angriff nur knapp. Nun gibt es ein Urteil gegen den Mann, der in der Szene als gewalttätiger Hooligan bekannt ist.
Im Prozess um den beinahe tödlichen Messerangriff auf einen Autofahrer und eine Attacke auf eine Frau wurde der Angeklagte am Mittwoch wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Mit dem Urteil ist das Landgericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Verteidiger hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehrfach auf Mann eingestochen
Laut Anklage hatte der Deutsche in der Nacht zum 10. Februar dieses Jahres zunächst eine junge Frau an einer Bushaltestelle an der Schnackenburgallee zu Boden geschlagen und getreten. Die nach Polizeiangaben 19 Jahre alte Frau, die er eigentlich mit dem Auto nach Hause bringen wollte, erlitt dabei mehrere Verletzungen, unter anderem eine blutende Nase.
Dann raste der Mann unter dem Einfluss der Droge Ketamin in Richtung Hamburg-Lurup. An einer roten Ampel an der Elbgaustraße fuhr er auf ein wartendes Auto auf, woraufhin beide Fahrer ausstiegen. Der 25-Jährige soll dem anderen Fahrer (38) ein Sexangebot gemacht und sich vollständig entkleidet haben. Er habe eine Kampfposition eingenommen, woraufhin der 38-Jährige vor dem nackten Mann zu flüchten versuchte.
Der berauschte Unfallfahrer holte ihn ein und stach mit einem Faustmesser gezielt und wuchtig auf sein Zufallsopfer ein. Der 38-Jährige erlitt zehn Stiche in Gesicht, Hals und Oberkörper, dennoch gelang es ihm, den Angreifer mit einem Schlag zu Boden zu bringen und blutend in ein zufällig vorbeikommendes Auto zu flüchten. Er überlebte nur dank einer Notoperation und intensivmedizinischer Behandlung.
Wegen Drogen schuldunfähig
Beim Eintreffen der Polizei leistete der 25-Jährige laut Anklage heftigen Widerstand. Einem Beamten, der den Schlüssel aus dem Fahrzeug des Angreifers abziehen wollte, schlug er mit der Faust ins Gesicht. Erst durch den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock gelang es den Polizisten, den 25-Jährigen zu Boden zu bringen und zu fesseln.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zuvor unter anderem versuchten Totschlag vorgeworfen. Im Prozess erklärte jedoch ein psychiatrischer Sachverständiger, dass der Mann bei dem Angriff auf den Autofahrer wegen des starken Drogeneinflusses schuldunfähig gewesen sei. Darum habe ihn das Gericht in diesem Fall nur wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilen können, erklärte die Gerichtssprecherin.
Wer sich durch Alkohol oder Drogen in einen Rausch versetzt, kann nach dem Gesetz mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn er in diesem Zustand eine Tat begeht, für die er wegen Schuldunfähigkeit nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Täter ist bekannter Hooligan
Das Opfer der Gewaltattacke ist im Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Ihm muss der Verurteilte nun 7000 Euro Schmerzensgeld, sowie weitere 200 Euro zahlen. Zudem wurden dem 25-Jährigen sein Führerschein und seine Fahrerlaubnis entzogen. Letztere dürfe ihm erst wieder nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren erteilt werden, so das Urteil des Landgerichts Hamburg.
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Nach MOPO-Informationen handelte es sich bei dem 25-Jährigen um einen in der Szene bekannten Gewalttäter, der zu einer Hooligan-Gruppe gehören soll. (dpa/mp)
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