Schuldunfähig? 52-Jähriger soll Wohnung in Hamburg abgefackelt haben
Im November 2024 wurde die Feuerwehr zu einem Großeinsatz in Barmbek gerufen. In einem mehrgeschossigen Haus stand eine Wohnung in Flammen. Nun muss sich ein Mann wegen schwerer Brandstiftung vor Gericht verantworten.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann das Feuer im Zustand der Schuldunfähigkeit gelegt hat. Er soll am 22. November gegen 14 Uhr in einer Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses an der Flotowstraße ein offenes Feuer entfacht haben.
Weil gleich mehrere Anrufer den Brand meldeten, rückte die Feuerwehr mit einem Großaufgebot aus. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst Hamburg waren mit circa 50 Personen im Einsatz. Die Flammen schlugen aus der Erdgeschosswohnung und drohten, sich auf das darüber liegende Obergeschoss auszubreiten. Gleich mehrere Scheiben wurden durch die Hitze zerstört und die Fassade des sechsgeschossigen Gebäudes wurde bis zum vierten Stockwerk durch den Ruß schwarz gefärbt.

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– Gefährlicher E-Bike-Boom: Warum wir strengere Regeln brauchen
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Zehn Hausbewohner erlitten eine leichte Rauchgasvergiftung. Während des rund zweistündigen Einsatzes warteten sie in einem bereitgestellten HVV-Bus vor dem Haus.
Mutmaßlicher Brandstifter nach Wohnungsbrand vor Gericht
Der Angeklagte muss sich am Montag (10 Uhr) in einem Sicherungsverfahren wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine besondere Form. Anstelle einer Strafe ordnet das Gericht Maßnahmen zum Schutz der Gesellschaft an, wie etwa die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Im Sicherungsverfahren kann die Öffentlichkeit für die gesamte Hauptverhandlung oder für Teile davon ausgeschlossen werden.
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