x
x
x
Das Haus, in dem Hilals Eltern wohnen: Hier ging der Vater im April auf seine Ehefrau los.
  • Das Haus, in dem Hilals Eltern wohnen: Hier ging der Vater im April auf seine Ehefrau los.
  • Foto: Imago

Frau und Tochter mit Messer verletzt – Hilals Vater verurteilt

Ein 57-Jähriger, der seine Ehefrau und Tochter mit Messerstichen verletzt hat, ist am Donnerstag in Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Er habe sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte ein Gerichtssprecher. Zugunsten des Angeklagten seien die Richter von einer psychischen Ausnahmesituation ausgegangen.

Der Mann hatte seine Ehefrau am 5. April in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Bahrenfeld mit einem Messer leicht verletzt. Beim Versuch, ihrer Mutter zu helfen, erlitt auch die Tochter Schnittverletzungen an den Händen. „Es ist ein Gerangel um das Messer entstanden“, sagte der Gerichtssprecher. Es handele sich um typische Abwehrverletzungen. „Ob er mit dem Messer schon angegriffen hat, um tödliche Verletzungen hervorzurufen, das konnte man nicht klären.“ Denn Mutter und Tochter hätten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Frau will ihn verlassen – Angeklagter sticht zu

Bei Prozessauftakt hatte die Verteidigerin eine ausführliche Erklärung verlesen. Darin habe der Angeklagte unter anderem den Verlauf der Ehe sowie mehrere Schicksalsschläge nachgezeichnet. Ihm zufolge habe es sich ursprünglich um eine arrangierte Heirat gehandelt, jedoch habe er seine Frau mit der Zeit lieben gelernt. Als sie ihm am Tattag im Streit mehrfach gesagt habe, sie habe ihn nie geliebt, habe er die Kontrolle verloren.

Die Familie erlangte in Hamburg bereits traurige Bekanntheit: Bei dem Täter und der Geschädigten handelt es sich um die Eltern der vermissten Hilal, die im Februar 1999 nach einem Besuch der Luruper Elbgau-Passagen spurlos verschwand.

Das könnte Sie auch interessieren: Vater der vermissten Hilal soll seine Frau mit Messer angegriffen haben

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt. Die Anklage lautete eigentlich auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Die Nebenklage hatte vor dem Landgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen beantragt. Die Verteidigung habe auf eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt plädiert, berichtete der Gerichtssprecher weiter. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp