Die Korallusstraße in Wilhelmsburg von oben (Archivbild).

Die Korallusstraße in Wilhelmsburg von oben (Archivbild). Foto: Apple Karten (Screenshot)

Frau stürzt auf Flucht aus Hochhaus – neue Details zum Verdächtigen

Eine Hochhaussiedlung in Wilhelmsburg: Anwohner hörten zunächst Schreie, eilten zum Ort des Geschehens und fanden dort eine Frau, die mit schweren Verletzungen vor einem der Häuser lag. Die 18-Jährige soll am Samstag in Panik vom Laubengang eines Hochhauses in die Tiefe gesprungen sein – auf der Flucht vor ihrem mutmaßlichen Vergewaltiger. Jetzt gibt es neue Erkenntnisse zum Tatverdächtigen und der Beziehung zu seinem Opfer.

Die junge Frau traf sich in einem Häuserblock in der Korallusstraße mit einem flüchtigen Bekannten. Die beiden sollen sich nach MOPO-Informationen über die App „Snapchat“ kennengelernt und verabredet haben.

Doch das Treffen lief anders als geplant: Der 18-Jährige soll die Frau vor Ort bedroht und sexuell missbraucht haben, so die Polizei in einer Pressemitteilung.

14-Jährige soll ebenfalls sexuell genötigt worden sein

Die Frau floh und stürzte sich in ihrer Verzweiflung gegen 0.38 Uhr von einem Laubengang. Aus dem wievielten Stockwerk sie sprang, ist weiterhin unklar. Sie wurde schwerverletzt in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr habe nicht bestanden.

Doch die Frau soll an diesem Tag nicht das einzige Opfer gewesen sein: Auch eine 14-Jährige sei laut Polizei am Samstagnachmittag im selben Treppenhaus sexuell genötigt und beraubt worden.

Mutmaßlicher Täter soll keine Vorstrafen haben

Der mutmaßliche Täter ist in beiden Fällen ein 18-jähriger Mann. Die Polizei hatte ihn noch am Samstagabend ausfindig gemacht und festgenommen. Außerdem wurde die Wohnung des Tatverdächtigen von den Beamten durchsucht und Beweismittel gesichert.

Nach MOPO-Informationen soll der Mann in der Nähe des Tatorts wohnen. Die Opfer kommen wohl nicht aus Wilhelmsburg.

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Der Mann wurde am Montag dem Haftrichter vorgeführt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, wie die Hamburger Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigte. Er soll zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sein.

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