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In diesem Mehrfamilienhaus in Billstedt wurde der tote Säugling gefunden.
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  • Foto: RUEGA

Baby getötet, Mordversuch an Partner – schreckliche Vorwürfe gegen Hamburgerin

Eine 33-Jährige soll ihren drei Wochen alte Säugling erstickt haben. Nur wenige Monate später soll sie versucht haben, ihren Freund im Schlaf zu töten. Jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft ihr Totschlag, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Am 22. Mai vergangenen Jahres soll sie ihren damals erst drei Wochen alten Sohn mit einem Kissen erstickt haben. Anschließend hatte sie selbst einen Notarzt gerufen. Der Vorfall ereignete sich in einem Hochhaus an der Liebezeitstraße in Billstedt.

Nur wenige Tage nach dem Tod ihres Babys hatte sich die Frau versucht, das Leben zu nehmen. Aufgrund einer Vermisstenanzeige kamen Polizeibeamte allerdings noch rechtzeitig zu ihrer Wohnung und fanden sie dort vor. Nachdem sie medizinisch versorgt wurde, wurde sie schließlich festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt.

Hamburg: Frau soll Säugling erstickt und Lebensgefährte attackiert haben

Nach Aufhebung des Haftbefehls wurde sie am 11. August aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Sachverständige war von keiner Gefährdung für die Allgemeinheit, beziehungsweise für Dritte ausgegangen. Doch nur eine Woche später, am 18. August, soll die Frau versucht haben, ihren schlafenden Lebensgefährten und Vater ihrer Kinder mit einem Messer zu töten. In der Wohnung war zu diesem Zeitpunkt auch der zweijährige Sohn des Paares. Der 37-Jährige wachte glücklicherweise auf, wehrte sich und schaffte es, der Frau das Messer zu entreißen.

Anschließend alarmierte er die Polizei. Die Frau ließ sich in der Wohnung von den eintreffenden Beamten widerstandslos festnehmen. Am folgenden Tag erließ eine Haftrichterin einen Unterbringungsbefehl. Das bedeutet, dass die 33-Jährige vorläufig in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verbrachte sie aber noch vier Tage in der Untersuchungshaftanstalt, bevor sie in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt wurde, wo sie sich seitdem befindet. Inwieweit eine psychische Erkrankung die Taten bedingt habe, werde Gegenstand der Hauptverhandlung sein, erklärte eine Sprecherin. Auch die Frage, ob die Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten voll oder eingeschränkt schuldfähig gewesen sei, müsse im Prozess geklärt werden. Ab Dienstag wird ihr vor der Großen Strafkammer der Prozess gemacht.


Hilfe in schweren Stunden

Ihre Gedanken hören nicht auf zu kreisen? Sie befinden sich in einer scheinbar ausweglosen Situation und spielen mit dem Gedanken, sich das Leben zu nehmen? Hier finden Sie Beratungs- und Seelsorgeangebote:

Telefonseelsorge: Unter 0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222 erreichen Sie rund um die Uhr Mitarbeiter, mit denen Sie Sorgen und Ängste teilen können. Auch ein Gespräch via Chat ist möglich. telefonseelsorge.de

Kinder- und Jugendtelefon: Das Angebot des Vereins „Nummer gegen Kummer“ richtet sich vor allem an junge Menschen. Erreichbar montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter 11 6 111 oder 0800 – 111 0 333. Samstags nehmen die jungen Berater des Teams „Jugendliche beraten Jugendliche“ die Gespräche an. nummergegenkummer.de

Muslimisches Seelsorge-Telefon: Die Mitarbeiter von MuTeS sind 24 Stunden unter 030 – 44 35 09 821 zu erreichen. Viele sprechen Türkisch. mutes.de

Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention: Unter suizidprophylaxe.de gibt es eine Übersicht aller telefonischer, regionaler, Online- und Mail-Beratungsangebote in Deutschland.

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