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Der Angeklagte (l.) steht neben seinem Verteidiger Rechtsanwalt Viktor Bach im Gerichtssaal.
  • Der Angeklagte (l.) steht neben seinem Verteidiger Rechtsanwalt Viktor Bach im Gerichtssaal.
  • Foto: dpa | Jonas Walzberg

Frau gewürgt und vergewaltigt? Mann steht erst 18 Jahre nach der Tat vor Gericht

Wegen eines Handydiebstahls hatte eine junge Bewohnerin eines Containerdorfes in Hamburg Anzeige erstattet. Daraufhin wurde sie von zwei Männern geschlagen und vergewaltigt. Weil die Tat schon vor 18 Jahren geschah, muss sich ein jetzt Angeklagter nur einem Vorwurf stellen.

Der 44-Jährige wurde am Donnerstag vor einer Strafkammer am Landgericht Hamburg wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung angeklagt. Die Tat hatte sich in der Nacht zum 8. Juli 2005 in einer Unterkunft für Spätaussiedler ereignet.

Frau zeigt Diebstahl an – dann sollen sie zwei Männer vergewaltigt haben

Der Angeklagte soll gemeinsam mit einem Mittäter die damals 18-Jährige zur Rücknahme einer Strafanzeige gedrängt haben. Im Zusammenhang mit der Anzeige wegen eines Handydiebstahls lief ein Verfahren gegen einen dritten Mann vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf.

Als sich die Frau geweigert habe, sollen der Angeklagte und sein Komplize sie in der Nacht zum 8. Juli 2005 in einen Wohncontainer gebracht haben. Laut Anklage drohte der 44-Jährige, sie zu töten, wenn sie nicht die Anzeige zurücknehme. Er habe ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie mit einem Strick gewürgt. Dann hätten er und ein Mittäter sie nacheinander vergewaltigt.

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Das Martyrium der Frau war damit aber noch nicht zu Ende. Der Angeklagte habe ihr mitgeteilt, „es mache ihm nichts aus, sie zu töten“. Erneut legte er ihr laut Anklage den Strick um den Hals und zog die Schlinge so fest zu, dass die 18-Jährige kaum noch Luft bekam. Schließlich habe er die Frau gehen lassen. Sie habe zahlreiche Verletzungen vor allem im Gesicht und am Hals erlitten.

Der Angeklagte – nach eigenen Angaben lettischer Staatsbürger – wollte sich am Donnerstag zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Sein Verteidiger kündigte eine Erklärung für den nächsten Verhandlungstag an. Zudem möchte er mit den Prozessbeteiligten über eine Verständigung auf einen Strafrahmen sprechen. Der damals 18 Jahre alte Mittäter war bereits im November 2005 zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden.

Hamburg: Zwei Mittäter wurden bereits 2005 verurteilt

In jenem Prozess hatte das Landgericht auch einen 31-Jährigen wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig gesprochen und eine Bewährungsstrafe von drei Monaten gegen ihn verhängt. Er hatte nach Überzeugung der Richter dem Verbrechen tatenlos zugesehen. Die beiden damals Angeklagten hatten die Tat gestanden, nachdem die junge Frau vor Gericht ausgesagt hatte.

Zwei weitere Verdächtige, darunter der jetzt Angeklagte, die die 18-Jährige gequält und vergewaltigt haben sollen, waren damals flüchtig gewesen. Einer von ihnen wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers im April 2008 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Gegen den jetzt Angeklagten war kurz nach der Tat ein Haftbefehl erlassen worden. Die Polizei fahndete im In- und Ausland nach ihm. Am 27. März dieses Jahres wurde der Mann in Belgien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.

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Sollte er wegen besonders schwerer und gemeinschaftlicher Vergewaltigung schuldig gesprochen werden, droht ihm nach Angaben des Gerichtssprechers eine Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung sei nicht mehr möglich, weil eine solche Tat nach zehn Jahren verjährt.

Anlass für die Gewaltverbrechen soll ein Handydiebstahl gewesen sein. Die 18-jährige Frau hatte deswegen die Freundin eines Mitbewohners angezeigt. Der Mitbewohner hatte von der 18-Jährigen die Rücknahme der Anzeige gefordert und war dabei offenbar gewalttätig geworden. Deswegen musste er sich wegen Nötigung und Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bergedorf verantworten. Der jetzige Angeklagte glaubte damals offenbar, er könne das Verfahren gegen seinen Bekannten stoppen, wenn er die 18-Jährige erneut unter Druck setze.

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