Am 10. Januar sichern Polizeibeamte:innen in Neuallermöhe Spuren.

Am 10. Januar 2021 sichern Polizeibeamt:innen in Neuallermöhe Spuren. Im Prozess sorgt die Aussage des Angeklagten für Zweifel. Foto: Marius Röer

Tote 20-Jährige im Fahrradkeller: Hat der Angeklagte vor Gericht gelogen?

Die 20-jährige Victoria L. wurde im Januar 2021 tot in einem Fahrradkeller in Neuallermöhe gefunden. Schnell geriet der junge Mann, der die Rettungskräfte gerufen hatte, unter Tatverdacht. Mehrere Monate nach Prozessbeginn schilderte er als Angeklagter seine Version des Geschehens – und stößt auf Skepsis bei der Rechtsmedizin.

Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin hat der Angeklagte Sharif A. (24) erklärt, er sei mit Victoria L. am Abend des 10. Januar 2021 zwischen 18 und 19 Uhr auf einen Spielplatz gegangen. Nach einvernehmlichem Sex in einem Gebüsch hätten sie noch bis um 4 Uhr morgens auf einer Parkbank gesessen. Dann seien sie in den Keller eines Mehrfamilienhauses gegangen, wo Victoria L. einschlief. Erst nach 13 Uhr habe A. gemerkt, dass sie nicht mehr atmete und die Rettungskräfte alarmiert. Beim Eintreffen der Polizei ergriff er die Flucht, wurde jedoch wenig später gefunden und festgenommen.

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Die Angaben von zwei Rechtsmedizinern haben am Dienstag für Zweifel an der Darstellung des Angeklagten gesorgt: Dass die junge Frau in der Nacht vom 10. Januar 2021, in der die Temperatur bei null Grad lag, rund zehn Stunden draußen verbracht haben soll und dabei keine Unterkühlung erlitten hätte, würde erstaunen, sagte einer der Sachverständigen.


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Sowohl die Ermittlungen, als auch der Prozess haben bereits mehrere überraschende Wendungen genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Geschehen in ihrer Anklageschrift zunächst als Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall bewertet. Das Gericht sah dafür jedoch keine hinreichenden Beweise – deshalb lautet die Anklage nun auf Totschlag. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die junge Frau im Fahrradkeller des Hauses, in dem sie mit ihrer Familie lebte, erstickt zu haben. Sie soll vorher Drogen von dem Angeklagten erhalten und eingenommen haben.

Der Angeklagte wurde am 10. Januar in Neuallermöhe festgenommen. Michael Arning
Ein Polizeibeamter nimmt den unkenntlich gemachten Angeklagten fest.
Der Angeklagte wurde am 10. Januar in Neuallermöhe festgenommen.

Möglicherweise könnte die 20-Jährige daher auch an einer Methadonvergiftung gestorben sein, erklärte eine Toxikologin. Es sei nicht ungewöhnlich, dass ein Mensch, der nicht an Opiate gewohnt ist, erst 13 bis 16 Stunden nach der Einnahme der Droge im Schlaf stirbt, ohne dass es von anderen bemerkt wird. Als die Rettungskräfte eintrafen, die der Angeklagte alarmiert hatte, lag Victoria L. auf dem Rücken. Sie müsse allerdings bald nach ihrem Tod noch gedreht worden sein, erklärte der Rechtsmediziner. Leichenflecken belegten, dass sie zumindest einige Zeit auf dem Bauch gelegen habe.

Prozess in Hamburg: Opfer hatte Angeklagten wegen Stalking angezeigt

Die Hauptverhandlung hatte am 18. Oktober 2021 begonnen. Die Eltern der 20-Jährigen treten als Nebenkläger auf. Ihre Anwältin erklärte bei Prozessbeginn, dass Angeklagter und Opfer sich ein halbes Jahr vor der Tat über Facebook kennengelernt hätten. A. soll regelrecht besessen von der jungen Frau gewesen sein: „Er wollte immer Sex mit ihr, soll gegenüber anderen gesagt haben: Das ist meine Frau, die heirate ich“, berichtete die Anwältin. Irgendwann habe die 20-Jährige A. wegen Stalkings bei der Polizei angezeigt.

Der Angeklagte hatte über lange Zeit geschwiegen. Erst kürzlich sagte er doch aus und schilderte seine Version des Geschehens. Daraufhin lud das Gericht die Rechtsmediziner erneut als Zeugen. „Nach wie vor passt seine Einlassung nicht zum objektiven Tatbild“, sagte die Anwältin der Eltern nach der Verhandlung am Dienstag.

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Nach Angaben des Hamburger Senats war der Angeklagte 2016 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und hatte zuletzt in Sachsen gelebt. Er ist wegen Drogenhandels, unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vorbestraft. (dpa/mp)

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