Als Passagiere eines Wizz Air Flugs gegen das Nachtflugverbot rebellierten, wurden die Beamten der Bundespolizei alarmiert. (Symbolbild)
  • Als Passagiere eines Wizz Air Flugs gegen das Nachtflugverbot rebellierten, wurden die Beamten der Bundespolizei alarmiert. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Nach Chaos am Flughafen: „Wir können nicht die Probleme der Bundespolizei lösen“

Über 24 Stunden müssen Passagiere am Hamburger Flughafen auf ihren Flug nach Tirana warten, darunter viele Kinder und Ältere. Dann erfahren sie, dass ihre Maschine wegen der Lärmschutzverordnung doch nicht mehr starten soll. Es kommt zu heftigen Protesten der Passagiere. Die Bundespolizei sorgt kurzerhand für eine Ausnahmegenehmigung und lässt die Maschine trotz Nachtflugverbots starten. Jetzt verteidigt sie sich gegen Kritik.

Die 250 Fluggäste hatten am 4. Juli mit „Wizz Air“ in die albanische Hauptstadt fliegen wollen, wie der Senat auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Bürgerschaft mitteilte. Doch dieser Flug fiel aus. Die Ersatzmaschine verspätete sich am nächsten Tag so sehr, dass sie wegen des Hamburger Nachtflugverbots ab 23 Uhr nicht mehr hätte abheben dürfen.

Flughafen Hamburg: Passagiere rebellieren erfolgreich

Als die Fluggäste erfuhren, dass sie also auch am 5. Juli nicht mehr in Richtung Albanien fliegen würden, brachen laute Proteste aus. Die Passagiere hatten den Angaben zufolge bereits den Ausreisestempel in den Pässen und hätten am nächsten Tag den Sicherheitscheck und Corona-Test wiederholen müssen. „Die Fluggäste wurden daraufhin verbal aggressiv und weigerten sich, den Sicherheitsbereich zu verlassen“, heißt es in der Senatsantwort.

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Daraufhin wurde die Bundespolizei alarmiert, die dafür sorgte, dass die Rufbereitschaft der Lärmschutzbeauftragten nachgab und die Maschine am 6. Juli um 1.41 Uhr starten konnte. Kritik zu dem Vorgehen kommt aus der Linksfraktion. „Wenn 16 Streifenwagen anrücken müssen, ist das ein Zeichen dafür, dass die Situation am Gate aus dem Ruder gelaufen war. Trotzdem wurde das Personal nicht in Sicherheit gebracht und es wurden keine Ermittlungen eingeleitet oder Anzeigen geschrieben. Für mich ist das ein völlig falsches Zeichen“, erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Jersch.

Flughafen Hamburg: Bundespolizei verteidigt ihr Vorgehen

Die Bundespolizei verteidigt sich. „Die eingesetzten Beamten konnten die Passagiere verbal lenken und deeskalierend auf sie einwirken, sodass sich die Situation für die Mitarbeitenden der Fluggesellschaft entschärfte“, heißt es auf MOPO-Nachfrage. Durch die Reisenden habe es keine strafbaren Handlungen wie Beleidigungen, Widerstände oder Körperverletzungen gegeben. „Folglich wurden auch keine Strafanzeigen gestellt“, so eine Sprecherin.

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Warum gab es aber diese Ausnahmegenehmigung? Die Bundespolizei spricht von Verhältnismäßigkeit. „Die betroffenen Fluggäste waren größtenteils Familien mit Kleinkindern, welche sich teilweise den ganzen Tag am Flughafen aufgehalten hatten“, sagt die Sprecherin. „Zusätzlich wurden von der Fluggesellschaft keine alternativen Übernachtungsmöglichkeiten angeboten.“ Die Entscheidung kam letztlich aber von der Lärmschutzbeauftragten Gudrun Pieroh-Joußen.

Fluggäste rebellieren: Das sagt die Umweltbehörde

Die sitzt in der Umweltbehörde und beschreibt die Sache etwas anders. Die Bundespolizei hätte vor allem aufgrund der aggressiven und langsam eskalierenden Situation am Gate um die Genehmigung des Fluges gebeten. „Ich hätte es nicht verantworten können, wenn Beamt:innen oder das Personal der Airline bei einer gewaltsamen Räumung des Sicherheitsbereiches verletzt worden wären“, sagt sie der MOPO. Pieroh-Joußen machte aber deutlich, dass dies ein Einzelfall bleiben werde. „Wir können nicht die Probleme der Bundespolizei lösen“, so die Lärmschutzbeauftragte. Wenn möglicherweise mehr Personal in Bereitschaft gehalten werden müsse, sei es Sache der Bundespolizei, entsprechende Regelungen zu treffen.

Das Flugverbot gilt in der Hansestadt zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens und soll für ausreichende Nachtruhe der Anwohner sorgen. In Einzelfällen kann der Lärmschutzbeauftrage eine Ausnahmegenehmigung ausstellen.

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