Gestrichene Flüge
  • Fluggesellschaften müssen Ersatz für ausgefallene Flüge organisieren.
  • Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk

Hamburg Airport: Flug gestrichen? Das müssen Sie wissen

Lange Warteschlangen, Berge von Koffern, verspätete Flüge: Der Stress für Urlauber am Hamburger Flughafen ist derzeit aufgrund von Personalmangel hoch. Schlimmer als zu Warten ist jedoch, wenn der eigene Flug plötzlich komplett gestrichen wird. Oft ist die Panik dann groß – doch ganz machtlos ist der Reisende in einem solchen Fall nicht.

Wird der Flug annulliert, hat der Reisende das Recht auf eine andere Beförderung zu seinem Ziel. Entweder durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder durch eine Fahrt mit der Bahn. Das Gute daran: Der Reisende muss sich nicht selbst um die Organisation kümmern, dafür ist die Fluggesellschaft zuständig.

Hamburg: Fluggesellschaft muss Ersatz für ausgefallene Flüge organisieren

Kommt es doch dazu, dass sich der Fluggast selbst neue und teurere Flugtickets kaufen muss, kann er gegebenenfalls Schadensersatz von der Fluggesellschaft verlangen. Denn: „Der Verkauf von Flügen, ohne dass genügend Personal für deren Durchführung zur Verfügung steht, fällt in den Risikobereich der Airline. Sie muss also dafür gerade stehen, wenn es zu Problemen kommt“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Hat man eine Pauschalreise gebucht, muss der Reiseveranstalter für die Alternative sorgen. Der Reisepreis darf sich hierbei für den Fluggast nicht erhöhen. Sollte es aufgrund des ausgefallenen Fluges zu einer „Beeinträchtigung der Reise“ kommen, weil man etwa erst am nächsten Tag am Urlaubsziel ankommt, können Pauschalreisende den Veranstalter ebenfalls zur Verantwortung ziehen.

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Wer durch den Stress und Ärger so frustriert ist, dass er weder mit einem anderen Flugzeug, noch mit einer anderen Fluggesellschaft oder mit der Bahn reisen möchte, hat die Möglichkeit, sich den Ticketpreis von der Airline erstatten zu lassen. Für Pauschalreisen gilt das jedoch nicht. (vd)

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