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Nur 400 statt 500 Gramm zum selben Preis – und im gleich großen Becher: Gegen die Mogelpackung der Margarine „Sanella“ hat die Verbraucherzentrale Hamburg erfolgreich geklagt.
  • Nur 400 statt 500 Gramm zum selben Preis – und im gleich großen Becher: Gegen die Mogelpackung der Margarine „Sanella“ hat die Verbraucherzentrale Hamburg erfolgreich geklagt.
  • Foto: hfr

Fette Mogelpackung: Verbraucherschützer gewinnen Prozess gegen Margarine-Riesen

Der Plastikbecher ist der gleiche wie immer ­– doch es sind 20 Prozent weniger Inhalt drin, und das für den selben Preis: Gegen die Mogelpackung der Margarine-Marke „Sanella“ hatte die Verbraucherzentrale Hamburg geklagt. Und gewonnen: Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass der „Sanella“-Hersteller Upfield Verbraucher in die Irre geführt hat.

Der Lebensmittelkonzern hatte vor rund 18 Monaten die Füllmenge des Streichfettes von 500 auf 400 Gramm pro Becher reduziert, während die Verpackung unverändert blieb, so die Verbraucherzentrale. „Wenn im identischen Becher ohne einen zusätzlichen Hinweis plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett drin sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführung“, so Armin Valet, Lebensmittelexperte des Vereins aus St. Georg. „Wir freuen uns, dass das Gericht mit seinem wegweisenden Urteil unserer Auffassung gefolgt ist.“

Hamburg: Gerichtsurteil gegen Margarine-Hersteller

Dem Urteil zufolge dürfen Hersteller nicht mehr einfach weniger Inhalt in gleich großen Verpackungen verkaufen, ohne auf die geringere Füllmenge hinzuweisen. „Der Vertrieb der 400-Gramm-Packung ohne deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge ist jedenfalls für einen Zeitraum von drei Monaten irreführend“, begründete das Landgericht seine Entscheidung.

„Die angegebene Füllmenge wird dem Durchschnittsverbraucher vielfach entgehen“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. „Er wird (…) auf Grund des übereinstimmenden Erscheinungsbildes der Verpackungen davon ausgehen, ein auch hinsichtlich der Füllmenge unverändertes Produkt zu erwerben.“

Nun nimmt Valet die Politik in die Pflicht: Was eine Mogelpackung im rechtlichen Sinne sei, lasse sich aufgrund lückenhafter gesetzlicher Regelungen oft nur schwer feststellen.

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Konkret fordert der Verbraucherschützer, dass Hersteller die alte und die neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung für bis zu zwölf Monate auf die Packung drucken müssen. Außerdem sollte die Packung mit dem Inhalt schrumpfen, um den Unterschied für die Käufer deutlich zu machen. (mp)

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