Warum sich ein Hamburger ein Corona-Attest selbst gebastelt hat
Mit einem selbst gebastelten Corona-Nachweis wollte ein 52-Jähriger Hamburger sich vor einem Termin bei der Steuerfahndung drücken. Er flog auf – und muss nun Strafe wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen zahlen.
Der Angeklagte hatte im August 2020 einen Vernehmungstermin bei der Steuerfahndung, die tätig wird, wenn das Finanzamt einen Verdacht auf Steuerhinterziehung hat. Um sich vor der Vernehmung zu drücken, reichte der selbstständige Geschäftsmann wenige Tage vorher eine falsche Bestätigung seiner Corona-Infektion beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen ein.
Prozess um falsches Corona-Attest
Sein Pech: Die Steuerfahnderin wurde misstrauisch beim Anblick des angeblichen Laborberichtes – und rief bei dem Test-Unternehmen an. Ergebnis: Die Auskunft stammt keinesfalls aus dem Labor.
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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl über 6000 Euro (60 Tagessätze à 100 Euro), gegen den der Mann Rechtsmittel einlegte. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht räumte der Angeklagte die Fälschung ein, erklärte aber glaubhaft, der Tagessatz sei zu hoch, so viel verdiene er mit seinem Geschäft nicht. Das Gericht reduzierte die Geldstrafe daraufhin auf 1560 Euro (60 Tagessätze à 26 Euro).
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