Falsche Corona-Atteste: Hamburger Arzt verliert erneut – Urteil wird vollstreckt
Er soll während der Corona-Pandemie in seiner Praxis gefälschte Maskenbefreiungen ausgestellt haben – nun wurde der Arzt zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Das Verfahren ist abgeschlossen: Die Revision des Angeklagten wurde größtenteils abgelehnt, das Urteil ist rechtskräftig – das verkündete nun eine Sprecherin des Hanseatischen Oberlandesgerichts.
Im Dezember 2024 war der angeklagte Arzt – wegen der Ausstellung von 57 falschen Gesundheitszeugnissen – durch das Landgericht Hamburg zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er soll konkret während der Pandemie Maskenbefreiungen ausgestellt haben, ohne die vorgeschriebene Untersuchung oder Fachdiagnostik durchzuführen.
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Der Angeklagte focht das Urteil an. Der Bundesgerichtshof änderte den Schuldspruch leicht: Er gilt nur noch für 52 Fälle. Der Grund: Atteste, die inhaltlich identisch an Angehörige derselben Familie ausgestellt wurden, zählen rechtlich als eine Handlungseinheit. Das Gericht bestätigte das Urteil ansonsten vollständig, die Strafe auf Bewährung gilt weiterhin. (mp)
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