x
x
x
Die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker
  • Die Anwälte der Miteigentümer der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank haben strafrechtliche Ermittlungen gegen die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker ins Spiel gebracht.
  • Foto: dpa

„Falschaussage“: „Cum-Ex“-Anwälte gehen gegen Staatsanwältin vor

Die Anwälte der Miteigentümer der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank haben strafrechtliche Ermittlungen gegen die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker ins Spiel gebracht.

„Es wird (…) angeregt zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer falschen uneidlichen Aussage (…) gegeben sind“, soweit Brorhilker als Zeugin im Ausschuss erklärt habe, dass sie mit dem damals ermittelnden Kölner Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs nicht über die Beweislage im Fall der Warburg Bank gesprochen und es auch keine Meinungsverschiedenheiten gegeben habe, sagte der Anwalt Thomas Fischer am Freitag im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft im Namen der Miteigentümer der Bank, Max Warburg und Christian Olearius.


Der Newswecker der MOPO MOPO
Der Newswecker der MOPO

Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Fuchs hatte Anfang März im Ausschuss als Zeuge erklärt, dass er die Entscheidung der Hamburger Finanzbehörde nachvollziehen könne, 2016 auf eine Steuerrückforderung in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank verzichtet zu haben. Er sei mit der Entscheidung damals „absolut d’accord“ gewesen. Es hätten zwar bereits zahlreiche Indizien vorgelegen für „Cum-Ex“-Gestaltungen, von denen er schon damals überzeugt gewesen sei, dass sie strafbar seien. Das Verfahren gegen die Bank sei aber noch nicht ausermittelt gewesen.

Vorwurf: „Persönliche Ambition und Eifertum“

Diese Aussage steht in klarem Widerspruch zu der von Brorhilker Anfang Dezember 2021. Diese hatte die Ermittlungen gegen die Warburg Bank im Dezember 2017 von Fuchs übernommen und das Verjährenlassen der Steuerrückforderung als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Aus ihrer Sicht wäre schon 2016 eine Rückforderung möglich gewesen, hatte sie bei ihrer Vernehmung vor dem PUA im Dezember gesagt. Und „2017 war die Beweislage noch viel besser“.

Das könnte Sie auch interessieren: Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher eingestellt

„Beide Aussagen sind unvereinbar“, sagte Fischer. Da Fuchs’ Aussage durch eine weitere Zeugin sowie durch Gesprächsvermerke bestätigt werde, „spricht alles dafür, dass diese Aussage zutreffend, die Aussage Brorhilker falsch war“. Er unterstelle Brorhilker zudem, dass sie „die Sachbearbeitung aus dem Blickwinkel von persönlicher Ambition und Eiferertum betrachtet“. Ihr Verhalten könne nur als manipulative Einflussnahme auf das steuerrechtliche Verfahren bezeichnet werden. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp