Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Ermittlungen gegen Kanzler Olaf Scholz und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Rahmen des Cum-Ex-Skandals am Dienstag eingestellt. Sie sieht keinen hinreichenden Tatverdacht für weitere Ermittlungen.
Die Ermittlungen waren vor einem Monat durch eine Strafanzeige des renommierten Hamburger Strafverteidigers Gerhard Strate eingeleitet worden. Der 71-jährige Jurist wirft vor allem Tschentscher Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor, da der ehemalige Hamburger Finanzsenator 2016 Kraft seines Amtes hätte verhindern müssen, dass die Steuerforderungen der Stadt an die Warburg-Bank in Höhe von 47 Millionen Euro einfach verjähren. Dabei ging es um eine Rückforderung aus kriminellen „Cum-Ex-Geschäften“, an denen sich die Hamburger Privatbank beteiligt hatte.
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Ermittlungen gegen Kanzler Olaf Scholz und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Rahmen des Cum-Ex-Skandals am Dienstag eingestellt. Sie sieht keinen hinreichenden Tatverdacht für weitere Ermittlungen.
Die Ermittlungen waren vor einem Monat durch eine Strafanzeige des renommierten Hamburger Strafverteidigers Gerhard Strate eingeleitet worden. Der 71-jährige Jurist wirft vor allem Tschentscher Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor, da der ehemalige Hamburger Finanzsenator 2016 Kraft seines Amtes hätte verhindern müssen, dass die Steuerforderungen der Stadt an die Warburg-Bank in Höhe von 47 Millionen Euro einfach verjähren. Dabei ging es um eine Rückforderung aus kriminellen „Cum-Ex-Geschäften“, an denen sich die Hamburger Privatbank beteiligt hatte.
Zudem hatte Strate Ex-Bürgermeister Olaf Scholz der uneidlichen Falschaussage bezichtigt, da dieser sich vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss zu den Cum-Ex-Geschäften an mehrere Treffen mit den Besitzern der Warburg-Bank nicht einmal schemenhaft erinnern konnte. Eine solche Erinnerungslücke sei, so Strate, „absolut nicht glaubwürdig“.
In einem Schreiben vom 14. März, das der MOPO vorliegt, kommt die Hamburger Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, es gäbe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, auch nicht einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung.“
Strate: „Juristisch unhaltbare Argumentation“
Die Ermittler argumentieren dabei, dass die eigentliche Steuerhinterziehung der Warburg-Bank bereits 2011 erfolgt sei, Scholz und Tschentscher sich an diesen fünf Jahre später rein rechtlich nicht mehr beteiligen konnten. „Die Möglichkeit der Beihilfe endet nicht bereits mit Vollendung, jedoch mit der materiellen Beendigung der Haupttat“, heißt es in dem Schreiben.
Für Strate „eine juristisch unhaltbare Argumentation“, da der zu niedrig angesetzte Warburg-Steuerbescheid, auf den die Staatsanwaltschaft sich bezieht, „eben bis 2016 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand“.
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In Bezug auf den heutigen Kanzler führt die Staatsanwaltschaft in ihrem Einstellungsbeschluss sinngemäß aus: Dass Scholz gelogen habe, als er behauptete, sich nicht an seine Treffen mit den Warburg-Bänkern zu erinnern, sei eben nicht beweisbar. Strate mag diese Behauptung nicht kommentieren, flüchtet sich in Sarkasmus: „Mit ihrem Bescheid hat die Staatsanwaltschaft die Erwartungen der Hamburger Stadtregierung übererfüllt“.