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Gerichtssaal im Hamburger Landgericht. Angeklagter erwartet Urteilsverkündung.
  • In Lurup hatte ein Mann seine Ex-Frau und den Sohn mit Benzin übergossen und angezündet. Das Urteil gegen den 51-Jährigen ist nun rechtskräftig.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius

Ex-Frau und Kinder in Brand gesetzt: Lebenslang für Hamburger

Fast zwei Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Frau und ihre beiden Kinder in Lurup ist das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig: der Vater muss lebenslang in Haft.

Das Gericht hatte den geschiedenen Ehemann der Frau wegen versuchten Mordes, gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die dagegen eingelegte Revision des inzwischen 51-jährigen Vaters. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte das Bundesgericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Brandanschlag auf Familie: Urteil für Vater rechtskräftig

Am 1. Mai 2020 drang der in der Türkei geborene, staatenlose Mann in die Wohnung seiner Ex-Frau und seiner beiden Kinder ein. Dort griff er seine Frau mit einem Rasiermesser an und verletzte sie schwer. Zuvor hatte die damals 40-Jährige ihm über WhatsApp mitgeteilt, dass die Trennung endgültig sei. Sie ließ sich bereits 2014 von ihm scheiden, nachdem der Angeklagte gewalttätig geworden war.


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Als der zehnjährige Sohn der Mutter zu Hilfe kam, übergoss der Vater die beiden und die zwölfjährige Tochter mit Benzin. Dann zündete er die Frau und den Sohn an. Auch sich selbst setzte er mit Benzin in Brand und erlitt schwere Brandverletzungen. Die Tochter konnte auf den Balkon der Wohnung flüchten und Hilfe rufen. Die Wohnung an der Luruper Hauptstraße wurde durch die Flammen völlig zerstört.

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Aus Sicht des Angeklagten habe die Frau die alleinige Schuld am Scheitern der Beziehung getragen und sollte „dafür büßen“, hieß es im Urteil. Einen Tag vor der Tat habe er gedroht: „Ich habe dir die Kinder gegeben, ich kann sie dir auch wieder nehmen.“ Dass die Frau, ihr zehn Jahre alter Sohn und der Angeklagte die Tat überlebt haben, sei ein Wunder, hatte der Vorsitzende der Strafkammer, Matthias Steinmann, erklärt. Das Urteil wurde bereits vor einem Jahr gesprochen, nun ist es rechtskräftig. (dpa/mp)

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