Eugen Block im Hotel Grand Elysee

Eugen Block (Archivbild) versuchte, die Richterin im Prozess gegen seine Tochter wegen Befangenheit austauschen zu lassen. Foto: imago/Future Image

Eugen Block erhebt schwere Vorwürfe gegen Richterin – Entscheidung gefallen

kommentar icon
arrow down

Im Strafprozess gegen seine Tochter rund um die Entführung seiner Enkel erhob der Block-House-Gründer Eugen Block (85) zuletzt schwere Vorwürfe gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Diese sei befangen, ließ er über seinen Anwalt mitteilen und legte eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Jetzt hat das Gericht eine Entscheidung getroffen.

Im Zentrum der Beschwerde: Ein Artikel im „Hamburger Abendblatt“ vom 20. September 2025. Darin ging es um Isabel Hildebrandt. Sie ist aktuell Vorsitzende Richterin in einem Prozess, wie ihn Hamburg so noch nie gesehen hat: In der Silvesternacht 2023/2024 wurden die Block-Kinder, Eugen Blocks Enkel, aus der Obhut ihres Vaters Stephan Hensel aus Dänemark entführt und nach Deutschland entführt. Hauptangeklagte ist Eugen Blocks Tochter Christina Block. Sie soll die Entführung beauftragt haben und muss sich seit dem 11. Juli vor dem Landgericht verantworten. Die 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Block-Prozess: Eugen Block hält Richterin für befangen

In besagtem Artikel wird eine langjährige Weggefährtin von Hildebrandt, Jessica Koerner, zitiert. Koerner ist ebenfalls als Richterin am Landgericht Hamburg tätig und sagte demnach unter anderem über Hildebrandt: „Sie ist eine absolute Vollblut-Richterin, die uns hier in Hamburg wirklich guttut“ und „Wir führen Prozesse öffentlich, aber nicht für die Öffentlichkeit.“

Dieser Artikel ist eine einzige Lobhudelei auf die Vorsitzende Richterin (…), die unmöglich den Weg ins Blatt gefunden hätte, wenn sie nicht zwischen Frau Koerner und Frau Hildebrandt vorher abgestimmt worden wäre“, hieß es in dem Schriftstück von Eugen Blocks Anwalt Gerhard Strate. „Dieser Artikel und die partielle Mitwirkung der abgelehnten Richterin daran begründen die Besorgnis der Befangenheit. Als gestandene unparteiliche Richterin hätte sie sich eine solche Lobhudelei verbitten müssen.“ Kein Zeuge müsse es sich gefallen lassen, „von einer befangenen Richterin vernommen zu werden.“

Landgericht weist Eugen Blocks Beschwerde gegen Richterin zurück

Das Landgericht wies die Beschwerde von Eugen Block jetzt eindeutig zurück. „Denn weder die im Artikel veröffentlichten Äußerungen noch eine etwaige Billigung bieten Anhaltspunkte für ein dienstliches Fehlverhalten“, hieß es zur Begründung. Es bestehe grundsätzlich keine Pflicht, Äußerungen Dritter zu unterbinden. „Im vorliegenden Fall tritt hinzu, dass die Inhalte des Zeitungsartikels bzw. die dort enthaltenen Äußerungen (…) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mit zum Beispiel ehrverletzenden oder sonst problematischen Inhalten verglichen werden können.“

Eugen Block ist im Prozess gegen seine Tochter als Zeuge geladen, hatte aber bereits vor der aktuellen Entscheidung des Gerichts mitgeteilt, er werde von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test