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Portemonnaie mit Geldscheinen (Symbolbild).
  • Firmen, die Aufträge der Stadt bekommen wollen, müssen künftig Tariflöhne zahlen (Symbolbild).
  • Foto: dpa

340 Millionen Euro: Wer Geld der Stadt will, muss künftig eine Bedingung erfüllen

Der Hamburger Senat hat am Dienstag die Reform des Vergabegesetzes beschlossen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge bekommen wollen, müssen künftig Mindestlöhne zahlen, um überhaupt berücksichtigt zu werden.

Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass der Senat per Rechtsverordnung Mindestentgelte festsetzen soll, die Unternehmen bei der Durchführung öffentlicher Aufträge an ihre Beschäftigten zahlen müssen – dabei werden die jeweils geltenden Branchentarifverträge als Grundlage genommen. „Unsere Erwartung ist damit im Grundsatz klar: Wer öffentliche Aufträge will, soll nach Tarif bezahlen“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).

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Der Senat muss danach alle zwei Jahre die Höhe der in den Verordnungen festgelegten Mindestentgelte überprüfen – erstmals im Jahr 2024. Eine wirksame Tariftreue-Regelung werde damit erstmals bei Vergaben in Hamburg verbindlich. Hamburg schreibt jährlich Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Volumen von 340 Millionen Euro aus.

Vergabegesetz soll sozialer und inklusiver werden


„Mit den geplanten Änderungen des Hamburger Vergabegesetzes nutzen wir die rechtlichen Handlungsspielräume insbesondere, um eine gerechte Entlohnung im Rahmen der Durchführung öffentlicher Aufträge zu gewährleisten – ein Einstieg in echte Tariftreue-Regelungen auch bei uns in Hamburg“, sagte Dressel. Sozialer und inklusiver werde das Vergabegesetz auch dadurch, dass mehr Aufträge für Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergeben werden sollen, weil inklusive Arbeit im Vergabeverfahren stärker berücksichtigt wird. Außerdem solle das Vergaberecht im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen unter 100.000 Euro entbürokratisiert werden. (dpa/mp)

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