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So wie auf dieser Visualisierung soll der „Otto-Schokoll-Höhenwanderweg“ in Rissen einmal aussehen.
  • So wie auf dieser Visualisierung soll der „Otto-Schokoll-Höhenwanderweg“ in Rissen einmal aussehen.
  • Foto: Stadt Hamburg

Elbwanderweg auf Stelzen: Anwohner scheitert mit seiner Klage

Es wäre ein spektakuläres Bauwerk: In Rissen könnte der seit Jahren gesperrte Panoramawanderweg am Elbhang zukünftig auf 15 Meter hohen Stelzen verlaufen. Ein Anwohner, der das Projekt verhindern wollte, ist vor Gericht gescheitert.

Vor sieben Jahren hatte es einen großen Erdrutsch gegeben, seitdem war der Elbwanderweg in Rissen unterbrochen: Gitter hinderten Spaziergänger am Weiterlaufen. Vor zwei Jahren kam das Bezirksamt Altona mit einem Sanierungsplan um die Ecke, der den abgesackten „Otto-Schokoll-Höhenweg“ wieder erstehen lässt, allerdings nicht wie zuvor in den Hang gebaut, sondern auf Stahlstelzen.

Seit Jahren ist der „Otto-Schokoll-Höhenwanderweg“ über der Elbe gesperrt Florian Quandt
Gitter vor Wanderweg
Seit Jahren ist der „Otto-Schokoll-Höhenwanderweg“ über der Elbe gesperrt.

Ein Anwohner versuchte, das Vorhaben vor Gericht zu verhindern. Sein Argument: Als die Stadt 1986 die Grundstücksstreifen für den öffentlichen Wanderweg kaufte, hatte sie den Eigentümern zugesichert, dass ihr Elbblick auf jeden Fall erhalten bleibt und dass auf dem Wanderweg in Höhe der Grundstücke Leuchtturmweg 32-42 keine Bänke aufgestellt werden dürfen. Außerdem dürften Laternen maximal einen Meter hoch sein, damit die Grundstücke der Verkäufer kein Licht abbekommen – so wurde es per Grundbucheintrag festgelegt.

Landgericht weist Klage gegen Wanderweg ab

Das Landgericht hat die Klage des Anwohners nun abgewiesen. Begründung: In der Vereinbarung mit der Stadt ist eindeutig festgehalten, dass die Grundstücksstreifen am Elbuferweg dazu verwendet werden sollen, einen öffentlichen Wandweg anzulegen. Der Stelzenweg sei kein Neubau, sondern als Instandsetzung des instabilen alten Wanderweges zu betrachten. Sitzgelegenheiten oder Bauten, die die Elbsicht der Anwohner stören könnten, sind auf dem gut fünf Millionen Euro teuren Steg nicht geplant.

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Das Urteil erging am 6. Januar und ist noch nicht rechtskräftig. Der unzufriedene Anwohner hat vier Wochen Zeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. Tut er das nicht, kann das Bezirksamt Altona mit den Planungen fortfahren. Wann die Hamburger wieder eine der schönsten Elbblick-Strecken ihrer Stadt – benannt nach einem früheren Abteilungsleiter im Altonaer Gartenbauamt – entlang spazieren können, ist noch nicht klar.

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