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  • Foto: Florian Quandt

Einspruch nach Körperverletzung: Pizza-Lieferant erhält vermindertes Strafmaß

Neustadt –

Er schlug einem Lieferwagenfahrer zweimal ins Gesicht. Gegen Ayhan B. (27) war daher zunächst ein Strafbefehl ergangen. Er erhielt eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen und ein Fahrverbot. Jetzt erhob er Einspruch gegen den Strafbefehl. 

Bei der Hauptverhandlung wirkt Ayhan B. entspannt, als er um 13 Uhr den Gerichtssaal im Amtsgericht am Sievekingplatz betritt. Die Anklage wirft dem 27-jährigen Barsbütteler vor, am 7. August 2019 gegen Mitternacht den 44-jährigen Vasile D. in der Bornstraße zweimal ins Gesicht geschlagen zu haben.

Das Opfer erlitt Hämatome im Nasen- und Mundbereich und eine Blutung an der Unterlippe, sogar eine Schneidezahn soll durch den Schlag ausgefallen sein. Daraufhin hatte Ayhan B. Ende Juli Einspruch eingelegt.

Hamburg: Verkehrskonflikt artet aus

Am Tattag ist Ayhan B. mit seiner Freundin Carolin S. verabredet. Er parkt sein Auto in der Nähe des Abaton-Kinos und bekommt beim Telefonat mit Carolin S. mit, wie zwischen ihr und dem Opfer eine Auseinandersetzung in der Bornstraße entsteht. Vasile D. habe mit dem Dienstwagen, einem Kleintransporter auf der Fahrbahn in der Bornstraße geparkt, um Elektroroller einzusammeln. 

Hamburg: Weder bespuckt, noch Schneidezahn verloren

Carolin S. kann mit ihrem VW-Tiguan nicht durchfahren, sie argumentiert mit dem Opfer. Während die Freundin des Angeklagten weiterfährt, geht der mittlerweile eingetroffene Ayhan B. zum Fenster des Vasile D., sie beginnen zu diskutieren.

„Nachdem er mich angespuckt hat, habe ich leider falsch reagiert“, sagt Ayhan B. zur Eröffnung der Verhandlung. „Dann haben wir uns gegenseitig angeschrien, beleidigt und unnötig hochgeschaukelt“, gesteht Ayhan B., der nach der Tat das Weite suchte, während das Opfer im UKE behandelt wurde.

„Ich war ganz ruhig und sie hatte genug Platz“, sagte Vasile D. in der Zeugenaussage. Nur Carolin S. sei beunruhigt gewesen, da der Parksensor des VW-Tiguan zu piepen begonnen habe.

Als Ayhan B. an seinem Autofenster erschien, habe er ihn gebeten, ihn in Ruhe zu lassen und sein Autofenster hochgekurbelt. Da sei der Angeklagte hochgesprungen, um ihn im höher gelegenen Kleintransporter zu schlagen. Er habe Ayhan nicht angespuckt.

Dadurch ist die Brille des Opfer kaputt gegangen und die Unterlippe aufgeplatzt. Einen Schneidezahn hat Vasile D. dabei aber nicht verloren. Der fehlte ihm schon vorher, wie er im Gericht angab.

Hamburg: 2000 Euro Schmerzensgeld im Voraus gezahlt

Ayhan B. nahm nach der Tat Kontakt zum Opfer auf und bot ihm Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro an. Vasile D. forderte 2000 Euro, die der Angeklagte ihm zahlte. 

Nach der Zeugenaussage entschuldigt sich Ayhan B. erneut beim Opfer, der diese Entschuldigung annimmt. 

Hamburg: Strafbefehl nach Einspruch halbiert

Da Ayhan B. zum 1. Oktober einen Job als Pizza-Lieferant annahm und unter der Berücksichtigung seiner dreieinhalb Monate alten Tochter, plädierte die Staatsanwaltschaft auf 60 Tagessätze à 20 Euro ohne Fahrverbot.

Verteidiger des Angeklagten, Bernd Meding, plädierte auf 30 Tagessätze. „Er ist von Reue getragen und hat sich entschuldigt“, sagt Meding, „Er hatte die übrigen 500 Euro für den Geschädigten zusammengekratzt und ich glaube, er hat daraus gelernt.“

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Die Richterin halbierte den Strafbefehl und verurteilte Ayhan B. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro ohne Fahrverbot. „Die Situation hat sich hochgeschaukelt. Das hier aber ist Körperverletzung. Beim nächsten Mal gehen Sie einfach weg, denn der Klügere gibt nach!“

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