• Der Eingangsbereich des Impfzentrums in den Hamburger Messehallen.
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Eilantrag beim Verwaltungsgericht: Krebskranke Hamburgerin erstreitet Corona-Impftermin

St. Georg –

Eigentlich wäre sie nach geltender Verordnung noch nicht an der Reihe gewesen – die Impfung der Hamburgerin hätte erst in einigen Monaten stattfinden sollen. Aber: Die Betroffene hat Krebs, sie soll schon bald operiert und im Anschluss eine Chemotherapie bekommen. Als sie als Härtefall von der Gesundheitsbehörde abgelehnt wurde, klagte sie vor dem Verwaltungsgericht auf einen früheren Termin – und hatte Erfolg. Ihr Anwalt übt im „Spiegel“-Interview Kritik an der aktuellen Impfverordnung.

Die Corona-Schutzimpfungen laufen schleppend an. Impftermine sind selbst für die Menschen mit höchster Priorität schwer zu bekommen, es fehlt an Personal und bei den Impfstofflieferungen kommt es zu Verzögerungen. Nach der geltenden Impfordnung wird derzeit zwischen höchster, hoher und erhöhter Priorität unterschieden – eine Härtefallregelung, die Ausnahmen unterstützen würde, gibt es derzeit noch nicht. 

Hamburgerin zieht für Corona-Impftermin vor Gericht

Genau dort liegt auch das Problem einer Hamburgerin, die erst kürzlich die Diagnose Krebs erhalten hat. Sie ist zwischen 60 und 70 Jahren alt und wird daher, allein durch ihr Alter, in der dritten Gruppe eingestuft. Doch die Ärzte, die sie auf dem Weg zu ihrer Operation und der anschließenden Chemotherapie begleiten, rieten ihr vorher eine Corona-Schutzimpfung durchführen zu lassen, sagte ihr Anwalt Jascha Arif in einem Interview mit dem „Spiegel“.

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„Dabei erscheint es absurd, einen Patienten mit einer Immunschwäche Wochen und Monate warten zu lassen, während ein fitter 80-Jähriger sofort geimpft werden soll“, sagte er im Interview weiter. Das seien keine validen Abstufungen nach dem Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf – so wie es eigentlich gesetzlich vorgesehen war.

Hamburg: Gesundheitsbehörde lehnt Härtefall ab

Die Anfrage bei der Hamburgischen Gesundheitsbehörde, seine Mandantin als Härtefall vorzuziehen, sei zunächst abgelehnt worden. Es wurde auf die geltende Impfverordnung verwiesen. Erst ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht erzielte den gewünschten Erfolg – einen sofortigen Impftermin. Ein Urteil gab es in diesem Fall nicht, denn „die Stadt hatte nach Hinweisen des Verwaltungsgerichts noch während des Verfahrens nachgegeben und ihre Haltung revidiert“, so Arif zum „Spiegel“ – „mutmaßlich um eine stattgebende Gerichtsentscheidung zu vermeiden.“

Das Verwaltungsgericht sehe, nach Angaben von Jascha Arif, den Inhalt der Verordnung ebenfalls kritisch. Das Gericht fragte die Behörde demnach unter anderem, ob es vorgesehen sei, „bestimmte Härtefälle“ vorzuziehen. Eine Regelung dazu gäbe es nicht, hätte die Behörde entgegnet. Offiziell würden Menschen mit einer Krebserkrankung in die dritte Kategorie fallen.

Das Impf-Problem: Fehlende gesetzliche Regelung mit Härtefallklausel

Das Hauptproblem liege nach Auffassung des Anwalts und des Verwaltungsgerichts in einer fehlenden gesetzlichen Regelung inklusive einer Härtefallklausel, die bestimmte notwendige Ausnahmen möglich macht. So könnten auch weitere Verfahren von Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht vermieden werden. (sr)

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