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Die Angeklagte soll Informationen über Ermittlungsverfahren, Anklageschriften und Haftdaten weitergegeben haben (Symbolfoto).
  • Die Angeklagte soll Informationen über Ermittlungsverfahren, Anklageschriften und Haftdaten weitergegeben haben (Symbolfoto).
  • Foto: dpa

Justiz-Beamtin soll geheime Informationen weitergegeben haben

Sie soll Informationen über Ermittlungsverfahren, Anklageschriften und Haftdaten weitergegeben haben: Eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft muss sich von Dienstag an vor dem Hamburger Amtsgericht wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen in 19 Fällen verantworten. Die 58 Jahre alte Justizobersekretärin soll wiederholt unberechtigt Daten aus dem staatsanwaltschaftlichen Auskunftssystem abgefragt zu haben.

Sie habe die Informationen an eine Gruppe von Betäubungsmittelhändlern, beziehungsweise ihre eigenen Familienmitglieder, weitergeleitet haben, um sie zu warnen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Informationen an Betäubungsmittelhändler weitergeben

Laut Anklagebehörde geht es um den Zeitraum September 2016 bis März 2021. Die Frau soll die Informationen im Auftrag des Lebensgefährten ihrer Tochter eingeholt haben. Er und ein weiterer Mann bildeten den Ermittlungen zufolge den Kern der Betäubungsmittelhändler.

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Vor rund einem Jahr hatte schon einmal eine Angestellte der Staatsanwaltschaft vor Gericht gestanden. Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses verurteilte das Landgericht Hamburg sie zu einer Geldstrafe. Nach Überzeugung der Strafkammer fragte die Angeklagte den Stand eines Ermittlungsverfahren ab und gab die Information an ihren Lebensgefährten weiter, einen Drogenhändler. (dpa/mp)

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