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Die Angeklagte mit ihrem Anwalt auf dem Weg in den Gerichtssaal. Der 31-jährigen wird neben Beihilfe zum Drogenhandel auch Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen.
  • Die Angeklagte mit ihrem Anwalt auf dem Weg in den Gerichtssaal. Der 31-jährigen wird neben Beihilfe zum Drogenhandel auch Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen.
  • Foto: picture alliance/dpa

Ex-Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft: Wurde sie aus Liebe kriminell?

Eigentlich sollte sie der Hamburger Staatsanwaltschaft dabei helfen, Drogenhändler zu verfolgen. Doch angeblich machte eine Servicekraft das Gegenteil, indem sie Ermittlungsdaten an Kriminelle weitergab. Jetzt steht die 30-Jährige wegen Geheimnisverrats vor Gericht.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Hamburger Staatsanwaltschaft muss sich seit Dienstag wegen Beihilfe zum Drogenhandel vor Gericht verantworten. Die 30-Jährige soll Drogen und Gerätschaften zum Verkauf in ihrer Wohnung gelagert haben. Zudem habe sie Daten aus dem System der Ermittlungsbehörde abgerufen und an die Mitangeklagten weitergeleitet, sagte der Vertreter der Anklagebehörde vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg. Damit habe sie sich der Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig gemacht.

Aus Liebe? Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft gab Kriminellen Tipps

Die drei Hauptangeklagten im Alter von 25, 26 und 27 Jahren sollen durch den Verkauf von Drogen rund 100.000 Euro verdient haben. Auf Bestellung von Kunden lieferten sie laut Anklage Portionspackungen im Hamburger Stadtgebiet mit dem Auto aus. Zwischen April 2020 und Januar 2021 sollen sie gut 1,3 Kilogramm Kokain und knapp 1,9 Kilo Marihuana verkauft haben. Die Beschuldigten äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Die angeklagte Frau sei befristet bei der Staatsanwaltschaft angestellt gewesen und inzwischen rechtskräftig gekündigt worden, sagte eine Sprecherin der Behörde. Nach Medienberichten handelte sie aus Liebe zu dem 26-jährigen Beschuldigten. Sie war den Angaben zufolge in einer Betäubungsmittelabteilung tätig. Die abgerufenen Daten, unter anderem zur Festnahme eines Mannes, soll sie laut Anklage per WhatsApp oder Snapchat an den 26-Jährigen geschickt haben.


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In der Gerichtsverhandlung schienen die beiden keinerlei Notiz voneinander zu nehmen. Die schwarz gekleidete Frau mit langen dunklen Haaren ging ihm auch in einer Verhandlungspause aus dem Weg.

Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen die 30-Jährige Ende Oktober 2021 an sich gezogen, um weitere Durchstechereien zu verhindern. Ende Januar vergangenen Jahres wurden die Wohnungen und Autos der Beschuldigten sowie der Arbeitsplatz der 30-Jährigen durchsucht. Die Beamten nahmen die vier Beschuldigten fest. Einer von ihnen kam in Haft, inzwischen sind jedoch alle vier wieder auf freiem Fuß.

Entschlüsselte Encrochat-Dateien führten zu den Tätern

Die Ermittler seien dem Quartett durch den Hinweis eines Informanten und die Auswertung von Erkenntnissen aus entschlüsselten Encrochat-Dateien auf die Spur gekommen, hatte die Staatsanwaltschaft nach der Festnahme der Beschuldigten Ende Januar vergangenen Jahres mitgeteilt. Zum Prozessauftakt widersprachen zwei Verteidiger der Verwendung der Encrochat-Dateien. Auch nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs gebe es noch offene rechtliche Fragen, die möglicherweise noch vom Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof zu klären seien.

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Einer der Anwälte regte an, sich über einen maximalen Strafrahmen bei Geständnissen zu verständigen. Der Vorsitzende Richter wies jedoch auf die gesetzliche Vorgabe hin. Demnach wird bandenmäßiger Drogenhandel mit 5 bis 15 Jahren Haft bestraft. Möglicherweise liege ein minderschwerer Fall vor, denn bis auf eine Ausnahme seien die Angeklagten nicht vorbestraft. Allerdings könne diese Frage nicht in einer Verständigung geklärt werden.

Die Strafkammer beschloss am Dienstag, mehrere Dutzend Lichtbilder aus den Ermittlungsakten in Augenschein zu nehmen. Diese seien von dem Widerspruch der Verteidigung nicht betroffen. Die Fotos zeigten die sichergestellten Drogen in den Wohnungen und Autos der Angeklagten. In der Wohnung der Angeklagten fanden die Beamten demnach Betäubungsmittel in einer Plastikschale auf einem Fensterbrett der Küche und in einer Tasche im Ankleideraum. (dpa/se)

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