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Masken in der Öffentlichkeit werden bald wohl immer weniger in Hamburg zu sehen sein.
  • Masken in der Öffentlichkeit werden bald wohl immer weniger in Hamburg zu sehen sein.
  • Foto: dpa

Corona-Maßnahmen adé? So soll es in Hamburg nach der Hotspot-Regel weitergehen

In Hamburg gelten im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern noch immer Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen. Grund dafür ist die Hotspot-Regel – doch die wird wohl Ende des Monats auslaufen. Welche Corona-Regeln dann trotzdem bleiben. 

Wenn die Bürgerschaft die Hotspot-Regelung nicht verlängert, ist bald die Maskenpflicht in Innenräumen oder auch die 2G-Plus-Zugangsbeschränkung beim Club-Besuch passé. Dann müsste nur noch in Bussen und Bahnen sowie in besonders zu schützenden Einrichtungen (z.B. Krankenhaus) Maske getragen werden. 

Ab Mai fallen die Corona-Regeln in Hamburg

Dass es ab dem 1. Mai so kommt, ist derzeit sehr wahrscheinlich. Bereits bei Ausrufung der Hotspot-Regel für Hamburg hatten die rot-grünen Regierungsfraktionen betont, die Maßnahmen nicht über Ende April hinaus verlängern zu wollen.

Diese Meinung vertritt auch weiterhin der Senat, zumindest planen auch der Bürgermeister und sein Kabinett derzeit nichts Gegenteiliges, wie Senatssprecher Marcel Schweiter am Dienstag sagte. 


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Senatssprecher kann noch keine Garantie abgeben

Allerdings wollte er noch keine hundertprozentige Garantie abgeben, dass es dabei bleibe. „So fest und final würde ich das heute nicht formulieren. Wir wissen aus der Erfahrung der vergangenen zwei Jahre, dass es einen erheblichen Anstieg der Neuinfektionszahlen geben kann, dass auch die Situation in den Krankenhäusern sich verschärfen kann, dass es eine neue Virus-Variante gibt“, so Schweitzer. Man verfolge jedoch derzeit nicht den Plan, die Maßnahmen zu verlängern. 

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Derweil befasst sich das Verwaltungsgericht mit zwei Klagen gegen die Hotspot-Regel. Eingereicht haben sie die AfD, die in Hamburg einen „Coldspot“ anstatt eines Hotspots sieht und eine Tanzschule. Die von FDP-Chef Michael Kruse angekündigte Klage ist bislang nicht eingereicht worden. Wann das Verwaltungsgericht über die Klagen entscheidet, ist noch nicht bekannt. 

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