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Commerzbank Altona
  • Filiale der Commerzbank
  • Foto: Soeren Stache/dpa

Commerzbank-Kunden: Es gibt Geld zurück!

Immer wieder die Commerzbank! Zuletzt berichtete die MOPO darüber, dass das einst in Hamburg gegründete Kreditinstitut ohne erkennbaren Grund vielen seiner Kunden die Konten kündigt. Bis heute schweigt die Bank dazu. Und jetzt das: Laut Verbraucherzentrale Hamburg wurde soeben ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: XI ZR 320/20) rechtskräftig, wonach die Commerzbank Darlehensnehmer von Immobilienkrediten nicht ausreichend über die Berechnungsmethoden sogenannter Vorfälligkeitsentschädigungen informiert.

Das bedeutet: Betroffene erhalten Geld zurück! Und das Urteil ist nicht allein für Kunden der Commerzbank von Bedeutung. „Wir gehen davon aus, dass auch Darlehensnehmer anderer Banken mangelhaft über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt wurden“, so Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg.


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Betroffen sind Verträge, die ab dem 22. März 2016 geschlossen wurden. Der Gesetzgeber hatte seinerzeit festgeschrieben, dass Banken ihre Kunden gerade auch bei Baufinanzierungen deutlich über diese Entschädigung belehren müssen.

Urteil zur Commerzbank

„Nach unseren Erfahrungen erfüllen viele Banken und Sparkassen die gesetzlichen Informationspflichten über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bis heute nicht“, so Krolzik. „Das Urteil hat jetzt den Weg dazu bereitet, dass Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen oder diese sogar zurückfordern können. Wir raten Betroffenen daher, sich gegen die Vorfälligkeitsentschädigung zu wehren und den Vertrag im Hinblick auf die Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen zu lassen.“

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Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet Darlehensnehmern eine Vertragsprüfung mit Nachberechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an. Darüber hinaus erhalten Ratsuchende einen Beratungsbrief, mit dem sie ihren Anspruch gegenüber der Bank geltend machen können. Das Entgelt für diesen Service beträgt 80 Euro pro Kreditvertrag. Die Bearbeitung dauert zurzeit höchstens zwei Wochen. Weitere Informationen dazu gibt es auf www.vzhh.de.

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Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung? Darlehensnehmer, die vor Ablauf der Zinsbindung ihres Vertrags bzw. vor Ablauf von zehn Jahren seit der vollständigen Auszahlung ihr Immobiliendarlehen zurückzahlen wollen, müssen dem Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Mit dieser Entschädigung müssen Verbraucher ihrer Bank oder Sparkasse den „Schaden“ ersetzen, der durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Diese Summe fällt kleiner aus, wenn im Kreditvertrag Sondertilgungen vereinbart sind.

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