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Cannabis
  • Ab April soll Cannabis deutschlandweit legal werden. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Cannabis-Freigabe: Gewerkschaft der Polizei stinksauer – „Gallina arrogant“

Die Haltung der Hamburger Grünen zur Cannabis-Freigabe stößt bei der Gewerkschaft der Polizei auf scharfe Kritik. Der Landesvorsitzende Horst Niens wirft Justizsenatorin Anna Gallina „Arroganz“ vor.

Drei Tage vor der Beratung des Cannabis-Gesetzes im Bundesrat hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina und ihre Partei scharf kritisiert.

Die Ankündigung der Grünen, trotz eigener Vorbehalte im Bundesrat für das Gesetz zu stimmen, spreche dafür, dass Justiz und Polizei erneut eine rein ideologisch geprägte Gesetzgebung ausbaden müssten. „Und das, obwohl Expertise in den eigenen Behörden vorhanden gewesen wäre“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Horst Niens am Dienstag in einer Pressemitteilung.

Jasberg räumt Fehler im Cannabis-Gesetz ein

Die Vorsitzende der grünen Bürgerschaftsfraktion, Jennifer Jasberg, hatte in der vergangenen Woche Fehler im Gesetz eingeräumt. „Nichtsdestotrotz sollte jetzt kein Vermittlungsausschuss angerufen werden, der vor allem zum Ziel hat, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschleppen“ sagte Jasberg im „Hamburg Journal“ des NDR-Fernsehens.

Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen). picture alliance/dpa/Monika Skolimowska
Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen).
Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen).

Niens bedauerte, dass die konstruktiven Anmerkungen der Gewerkschaft zur Cannabis-Freigabe offensichtlich ungehört geblieben seien. „Diese Arroganz gegenüber der Praxis kennen wir bereits von Verkehrssenator Anjes Tjarks beim Thema Anwohnerparken, die Arroganz gegenüber der Praxis durch Justizsenatorin Gallina wird aber noch viel mehr Menschen in unserer Stadt beeinträchtigen“, erklärte der GdP-Landeschef.

Cannabis soll ab dem 1. April legalisiert werden

Laut dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum.

In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

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Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag hatte Gallina die kurze Frist bis zur Cannabis-Freigabe bemängelt. „Das geplante schnelle Inkrafttreten stellt viele Behörden in den Ländern vor hohe Hürden, weil der Implementierungsaufwand enorm ist“, sagte die Senatorin.

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bezeichnete das Gesetz als ein völlig falsches Signal. „Ich würde es jetzt so nicht umsetzen“, sagte der Bürgermeister Ende Februar in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. (dpa/mp)

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