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Klinik-Clowns mit Kindern
  • Auch die Hamburger Klinik-Clowns wurden im vergangenen Jahr aus dem Bußgeldfonds gefördert (Symbolbild).
  • Foto: dpa-Zentralbild

Wie aus Bußgeldern ein Millionen-Zuschuss für soziale Projekte in Hamburg wird

Wer vor dem Strafgericht landet, wird nicht zwangsläufig verurteilt oder freigesprochen – es gibt auch noch die „Einstellung des Verfahrens gegen ein Bußgeld“ und die Verhängung eines Bußgeldes als Bewährungsauflage. Zweimal im Jahr werden diese Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen verteilt. Die Justizbehörde erklärt nun, wer im vergangenen Jahr von den Missetaten der anderen profitiert hat.

Rund 1,42 Millionen Euro aus dem Sammelfonds für Bußgelder standen im Jahr 2022 zur Verfügung. Die Summe wurde an mehr als 300 Einrichtungen und Vereine ausgeschüttet.

Die höchsten Zuweisungen mit Beträgen zwischen rund 29.000 Euro und rund 66.000 Euro erhielten der Hamburger Fürsorgeverein von 1948, der Weiße Ring in Hamburg und das Zweite Hamburger Frauenhaus. Mit hohen Beträgen gefördert wurden außerdem: Schritt für Schritt – Hilfe für das hirnverletzte Kind, Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen, Klinik-Clowns Hamburg, Großstadt-Mission Hamburg-Altona und der DRK-Kreisverband Hamburg-Harburg. Die restlichen Einzelzuweisungen lagen im Bereich zwischen 100 Euro und 16.000 Euro.

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Wenn Gerichte Bußgelder verhängen, werden die (in der Regel) nicht direkt an einzelne Einrichtungen gegeben, sondern das Gericht weist sie den einzelnen Fördergebieten zu, etwa Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung, Hilfe bei Gesundheitsthemen, Naturschutz. Welche Organisationen und Einrichtungen unterstützt werden, entscheiden unabhängige Gremien. Richter können auch Direktzuweisungen machen, das gehört zu ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Justizsenatorin Anna Gallina dankte den Ehrenamtlichen, deren Engagement durch die Ausschüttung gewürdigt wird.

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