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Die Polizei war gegen die zunächst friedliche Demonstration „Block G20“ sofort mit voller Härte vorgegangen – das Gericht hat „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes im Sommer 2017.
  • Die Polizei war gegen die zunächst friedliche Demonstration „Block G20“ sofort mit voller Härte vorgegangen – das Gericht hat „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes im Sommer 2017.
  • Foto: picture alliance / NurPhoto | Nicolas Liponne

Brutaler Polizei-Einsatz bei G20: Aktivisten klagen – und bekommen Entschädigung

Sie wollten die Routen der G20-Staatschefs blockieren und wurden von Polizisten teils schwer verletzt. Drei Aktivisten von Attac klagten im Anschluss gegen die Stadt Hamburg – und erhielten nun Schadensersatz.

Nach den schweren Vorwürfen gegen die Polizei bestätigt das Verwaltungsgericht Hamburg die Vorwürfe der Attac-Aktivisten. Man habe „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des harten Einsatzes während der G20-Proteste, heißt es in einem Schreiben des Gerichts.

Es ist das Ende eines langjährigen Rechtsstreits: Sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg bekommen die drei Aktivisten nun eine Entschädigung für erlittene Verletzungen durch Polizisten. Der Vergleich war Vorschlag des Gerichts, bestätigt der Sprecher der MOPO.

Hamburg: Vergleich beendet jahrelangen G20-Rechtsstreit

Die Aktivisten nahmen am 7. Juli 2017 an der Aktion #BlockG20 teil, um die Anreiserouten der Staatschefs zu blockieren. In einer Mitteilung der Organisation – und des Gerichts – heißt es, die Polizisten hätten die Demo nicht zunächst aufgelöst, sondern seien ohne Vorwarnung auf die Demonstranten losgegangen. Sie setzten Reizgas, Schlagstöcke, Tritte und Fäuste ein, auch gegen bereits auf dem Boden liegende Personen. Die Folgen waren schwere Verletzungen, wie etwa eine tiefe Platzwunde am Hinterkopf der Klägerin Sabine Lassauer, die genäht werden musste.

Die polizeiliche Verteidigung, man habe aufgrund der dynamischen Situation handeln müssen, wurde abgewiesen. Gewaltanwendungen durch Polizeibeamte seien nicht verhältnismäßig, wenn sie auf Versäumnisse der polizeilichen Einsatzplanung zurückzuführen seien, heißt es. Der Anwalt der Aktivisten pointiert: „Die Polizei argumentiert, sie müsse eine friedliche Demonstration erst gewaltsam zusammenknüppeln, bevor sie diese rechtskräftig auflösen und den Teilnehmenden somit Gelegenheit geben könne, sich freiwillig zu entfernen. Das ist absurd!“

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Die Geschädigten hatten bereits Anfang 2018 geklagt. Nach fast sechs Jahren Prozessverzögerungen entschlossen sie sich im März 2024 zur Annahme des Vergleichs, um eine weitere Verzögerung zu vermeiden. Staatsanwaltliche Ermittlungen wurden zuvor bereits eingestellt, da keine konkreten Täter identifiziert werden konnten.

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