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Der Angeklagte Ibrahim A. (M) wird in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht.
  • Der Angeklagte Ibrahim A. wird in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht.
  • Foto: dpa/dpa POOL | Marcus Brandt

Brokstedt-Prozess: Ibrahim A. war in Hamburger Haft „sehr umgänglich“

Der Mordprozess um die Attacke im Regionalzug bei Brokstedt, bei der zwei junge Menschen starben, geht in den neunten Monat. Zeugen berichteten vom Verhalten des Angeklagten im Hamburger Gefängnis. Ibrahim A. hatte Pläne.

Im Mordprozess um die tödliche Messerattacke im Regionalzug von Brokstedt hat ein Ausländerberater von Gesprächen mit dem Angeklagten berichtet. Dieser habe den Wunsch nach einer Drogentherapie geäußert, sagte der Zeuge am Mittwoch vor dem Landgericht Itzehoe.

Der 59 Jahre alte Ausländerberater führte nach eigenen Angaben in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder vier Gespräche mit Ibrahim A., der sich unter anderem wegen zweifachen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verantworten muss. Ibrahim A. war erst wenige Tage vor der Tat aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Psychische Auffälligkeiten seien kein Thema gewesen

Der Zeuge sagte, die Gespräche im Mai, Juni, September und Dezember 2022 seien völlig normal verlaufen. Ibrahim A. habe die Absicht geäußert, nach der Drogentherapie ein straffreies Leben zu führen, zu arbeiten und eine Familie zu gründen. „Ich habe keinen schlechten Eindruck von ihm gehabt. Er war sehr umgänglich.“ Die Gespräche seien freundlich und angenehm verlaufen. Man habe Deutsch gesprochen. Von psychischen Auffälligkeiten des Angeklagten in der Untersuchungshaft habe er damals gehört, das sei aber in der Gesprächen kein Thema gewesen.  

Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht ab. Zwei junge Menschen starben, vier wurden schwer verletzt.

Ibrahim A. wurde auf der Sicherungsstation untergebracht

Die Staatsanwaltschaft hält den Palästinenser für voll schuldfähig. Er habe aus Frustration über einen für ihn erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Die Verteidigung geht dagegen von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und fordert seine Verlegung von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. Der Prozess wird von einem psychiatrischen Gutachter begleitet.

Ein Justizvollzugsangestellter der Sicherungsstation der JVA Billwerder berichtete, dass Ibrahim A. zeitweise freundlich war, aber zeitweise auch verbal aggressiv. „Er war relativ wechselhaft.“ Auf der Sicherungsstation werden Gefangene untergebracht, die nicht gemeinschaftsfähig sind, wie der Zeuge sagte. Vorausgegangen sei eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Gefangenen auf der Normalstation.

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Der Zeuge berichtete von der Bedrohung eines Kollegen durch Ibrahim A.. Auch habe der Angeklagte sich mit dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz verglichen. „Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere, ich bin auch einer“, habe Ibrahim A. gesagt. Verbale Beleidigungen seien häufiger vorgekommen. Immer wieder habe er sich wegen angeblichen Klopfens aus der Zelle über ihm beschwert und selbst Krach gemacht. (dpa/mp)

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