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Unfall an der Kieler Straße
  • Die Unfallstelle an der Kieler Straße.
  • Foto: JOTO

Betrunkener Mercedes-Fahrer fährt junge Frau tot – Prozess wird neu aufgerollt

Im April 2020 wurde eine Fußgängerin an der Kieler Straße von einem betrunkenen Autofahrer erfasst. Die 26-Jährige erlag später ihren schweren Verletzungen. Der Unfallverursacher wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, wird der Fall nun erneut verhandelt.

Es waren dramatische Szenen, die sich an jenem Dienstag, dem 14. April 2020, gegen 18.30 Uhr an der Kieler Straße abspielten. Ein Mercedes-Fahrer war in Richtung Eimsbütteler Marktplatz unterwegs – und mit einem Wert zwischen 1,5 und 1,6 Promille „erheblich alkoholisiert“. Zudem fuhr er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h.

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Plötzlich verlor der damals 41-Jährige die Kontrolle über seine schwere Limousine, kam mit dem Wagen von der Fahrbahn ab und krachte gegen einen Ampelmast. Dort warteten zu dem Zeitpunkt mehrere Fußgänger. Eine 26-Jährige verlor bei dem Unfall ein Bein, sie erlag zehn Tage später in einem Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Ein 32-jähriger Mann wurde ebenfalls schwer verletzt, ihm wurden beide Beine gebrochen. Zeitweise war er sogar ein Pflegefall.

Hamburg: Junge Frau an Ampel totgefahren – Berufungsprozess startet

Eine weitere Fußgängerin hatte großes Glück. Sie wurde durch ein umherfliegendes Trümmerteil nur leicht am Knöchel verletzt und erlitt Prellungen und Schürfwunden. Der Unfallfahrer selbst erlitt bei dem Unfall nur ein paar Prellungen.

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In erster Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht Altona am 15. Juni 2022 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch ordnete der Richter einen Führerscheinentzug an und begründete das Urteil damit, dass sich der Angeklagte bis dahin nichts hatte zuschulden kommen lassen und auch keinen Eintrag im Fahreignungsregister hatte. Zudem bereute er vor Gericht seine Tat zutiefst und entschuldigte sich bei den Angehörigen.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil jedoch Berufung ein. Ab Mittwoch wird der Fall gegen den heute 44-Jährigen vor dem Hamburger Landgericht neu aufgerollt.

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