Ab 2026 sind für Angestellte der Stadt Regelabfragen bei Verfassungsschutz geplant.

Ab 2026 sind für Angestellte der Stadt und solche, die es werden wollen, Regelabfragen bei Verfassungsschutz geplant. Foto: picture alliance / imageBROKER | Thomas Lammeyer

Beschlossen! Hamburger Verfassungsschutz prüft künftig jeden neuen Staatsdiener

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Der Hamburger Senat hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde beschlossen. Wer in Hamburg im öffentlichen Dienst arbeiten will, soll ab 2026 vom Verfassungsschutz überprüft werden. Auch aus anderen Anlässen kann eine Abfrage erfolgen. Die Linke übt scharfe Kritik.

Zukünftig sollen Angestellte der Stadt und solche, die es werden wollen, gründlicher durchleuchtet werden. Vor Einstellung soll eine Regelabfrage über verfassungsfeindliche Aktivitäten beim Landesamt für Verfassungsschutz erfolgen. Auch zu anderen Anlässen im beruflichen Werdegang von Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten oder Richterinnen und Richtern sollen solche Abfragen möglich werden.

Abfrage beim Verfassungsschutz: Kritik der Linken

Bei der Regelanfrage wird der Verfassungsschutz um Mitteilung gebeten, ob es begründete Bedenken an der Verfassungstreue einer Person gibt. Sollten entsprechende Erkenntnisse vorliegen, ist der bzw. die Betroffene noch einmal anzuhören. Die Entscheidung über Personalangelegenheiten trifft am Ende die zuständige Stelle. Das Landesamt für Verfassungsschutz löscht die übermittelten Daten, sobald die Abfrage abgeschlossen ist, heißt es in einer Mitteilung des Senats.



Der Grund: Angehörige des öffentlichen Dienstes sind zur Verfassungstreue verpflichtet. Wer die freiheitliche demokratische Ordnung ablehnt, könne nicht für den Staat arbeiten, heißt es in der Mitteilung. Denn jeder Einzelfall verfassungsfeindlicher Aktivität in der Verwaltung gefährde die Integrität und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst insgesamt. Mit dem Gesetzentwurf wolle der Senat die rechtliche Grundlage schaffen, um die Resilienz des öffentlichen Dienstes zu stärken.

Die Linke kritisiert dieses Vorgehen scharf. Innenpolitischer Sprecher Deniz Celik sieht Hamburg dadurch in die Zeiten des Berufsverbotes zurückgeworfen. „Statt im Kampf gegen die Feinde der Demokratie von rechts die Zivilgesellschaft und deren antifaschistisches Engagement zu stärken und Demokratiebildung auszubauen, setzen SPD und Grüne auf Misstrauen, Kontrolle und Gesinnungsschnüffelei“, sagt er in einer Mitteilung.

Linke will sich gegen Berufsverbote stellen

Er wirft die Frage auf, warum Angestellte unter Generalverdacht gestellt werden sollen: „Wenn die überwältigende Mehrheit im öffentlichen Dienst verfassungstreu ist – warum dann keine Einzelfallprüfung bei konkreten Anhaltspunkten?“ Er kündigt an, dass die Linksfraktion sich gemeinsam mit außerparlamentarischen Initiativen entschieden gegen die Regelanfrage und gegen alle Berufsverbote stellen werde.

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Die Bürgerschaft muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geplant ist, dass bei vorliegenden begründeten Bedenken an der Verfassungstreue einer Person diese noch einmal anzuhören ist. Die Entscheidung über Personalangelegenheiten treffe am Ende die zuständige Stelle, so der Senat. Ziel ist es, dass die Neuregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. (dpa/kl)

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