Christian Olearius
  • Christian Olearius (Archivbild)
  • Foto: picture alliance / dpa | Holger Hollemann

„Cum-Ex“-Skandal: Olearius gegen die „Süddeutsche Zeitung“

Im Berufungsverfahren zwischen dem Miteigentümer der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Warburg Bank, Christian Olearius, und der „Süddeutschen Zeitung“ wird am 22. März vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht die Entscheidung verkündet. Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag zeichnete sich ab, dass es erneut zu einer Niederlage der Zeitung kommen könnte.

Im Zuge der Berichterstattung über den „Cum-Ex“-Finanzskandal hatte die Zeitung Auszüge aus Tagebüchern von Olearius veröffentlicht, der Mitinhaber der in den Skandal verstrickten Bank ist. Olearius hatte seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen und geklagt.

Der Vorsitzende Richter erklärte, der Senat habe im vergangenen Jahr bereits die Veröffentlichung von Auszügen aus Olearius‘ privaten Tagebüchern im Eilverfahren untersagt, da damit gegen dessen Persönlichkeitsrechte verstoßen werde. Zudem habe es sich dabei auch um verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gehandelt, da die Tagebücher Teil einer Ermittlungsakte waren. Was der Senat seinerzeit entschieden habe, sei immer noch richtig, sagte der Richter.

Berufungsprozess in Hamburg: Christian Olearius gegen die „Süddeutsche Zeitung“

Der Vorsitzende Richter erklärte, der Senat habe im vergangenen Jahr bereits die Veröffentlichung von Auszügen aus Olearius‘ privaten Tagebüchern im Eilverfahren untersagt, da damit gegen dessen Persönlichkeitsrechte verstoßen werde. Zudem habe es sich dabei auch um verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gehandelt, da die Tagebücher Teil einer Ermittlungsakte waren. Was der Senat seinerzeit entschieden habe, sei immer noch richtig, sagte der Richter.


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Das Landgericht war im vergangenen Jahr der Entscheidung des OLG im Eilverfahren auch im Hauptsacheverfahren gefolgt. Dagegen war die „Süddeutsche Zeitung“ in Berufung gegangen. Ein Vertreter der Zeitung betonte, die Berichterstattung über den Skandal sei von überragendem öffentlichen Interesse. Der Richter hingegen sagte, die Zeitung könne lediglich in Bezug auf die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen Aussicht auf Erfolg haben, die auch im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum „Cum-Ex“-Skandal verlesen wurden.

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Olearius: „Süddeutsche Zeitung“ geht gegen Urteil in Berufung

Durch die Veröffentlichungen der Tagebuchauszüge waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit Olearius bekanntgeworden. Gegen Olearius war damals schon wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften ermittelt worden. Später hatte das Finanzamt für Großunternehmen mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Warburg Bank verzichtet. Eine zweite Rückforderung in Höhe von 43 Millionen Euro war erst auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums erhoben worden. (mp/dpa)

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