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Tschentscher neue Corona-Regeln
  • Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei einer Landespressekonferenz. (Archivfoto)
  • Foto: Imago

Cum-Ex-Banker muss in Haft – Tschentscher vor Untersuchungs-Ausschuss

In dem milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat das Bonner Landgericht ein weiteres Urteil gegen einen einstigen Geschäftsführer gefällt. Um den möglichen Einfluss führender Hamburger SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank zu klären, wird auch Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft (PUA) zum „Cum-Ex“-Skandal befragt.

Bereits verurteilt wurde ein inzwischen 63-Jähriger wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen. Wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch sagte, wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der einstige Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg soll mit den Geschäften, in die er involviert war, für einen Steuerschaden von 109 Millionen Euro gesorgt haben. 

Steuer-Betrüger verurteilt – Auch Tschentscher muss aussagen

Mit dem Schuldspruch blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für sieben Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten. Bei der Strafzumessung habe die Kammer das umfassende Geständnis des Angeklagten berücksichtigt, sagte die Gerichtssprecherin.

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Das Bonner Landgericht und die Kölner Staatsanwaltschaft spielen bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte eine zentrale Rolle, weil das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz in der ehemaligen Bundeshauptstadt hat. An dem Landgericht fand 2019 und 2020 der erste Cum-Ex-Strafprozess statt, der mit einem Schuldspruch gegen zwei ehemalige Aktienhändler endete. Ein weiteres Bonner Verfahren mündete später ebenfalls in der Verurteilung eines Angeklagten.

Bürgermeister Tschentscher vor Untersuchungs-Ausschuss

Um den Einfluss der Hamburger SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung in der Warburg Bank zu klären, muss am 6. Mai nun auch Bürgermeister Tschentscher vor den Untersuchungs-Ausschuss. Hintergrund sind Treffen von Tschentschers Vorgänger, dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), mit den Mitinhabern der Bank, Max Warburg und Christian Olearius, in den Jahren 2016 und 2017. 

Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Eine weitere Forderung in Höhe von 43 Millionen Euro wurde 2017 erst auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums vor der drohenden Verjährung erhoben. Tschentscher war damals Finanzsenator.

„Kein politischer Einfluss auf Finanzamt“

Scholz hat bereits vor dem Ausschuss ausgesagt und angegeben, sich an die Treffen mit Warburg und Olearius nicht mehr erinnern zu können, jede Einflussnahme aber ausgeschlossen. Auch Tschentscher hat bereits mehrfach erklärt, dass es keinen politischen Einfluss auf die Entscheidungen des Finanzamtes gegeben habe.


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Bei „Cum-Ex“-Geschäften ließen sich Finanzakteure mit einem ausgeklügelten Verwirrspiel von Finanzbehörden Kapitalertragssteuer erstatten, die nie gezahlt wurde. Dafür wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch in großen Paketen rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben, bis keiner mehr einen Überblick hatte.

Die Gewinne wurden aufgeteilt. Die Warburg Bank hat zwischenzeitlich 176 Millionen Euro an den Fiskus gezahlt, versucht aber, das Geld auf juristischem Wege zurückzuholen. (se/dpa)

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