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  • Foto: dpa

Berlin erlaubt Flohmärkte: Wie geht es in Hamburg weiter?

Am Wochenende öffnen in Berlin wieder die Flohmärkte, mit kontrollierten Besucherzahlen und einer reduzierten Zahl von Ständen. Hamburg wird dem Beispiel aber zunächst nicht folgen. Hier bleiben Trödelmärkte voraussichtlich bis Ende August tabu. 

In Hamburg sind seit Mitte März sowohl gewerbliche als auch private Flohmärkte aufgrund der Kontaktbeschränkungen verboten. Und dies wird vorerst auch so bleiben. In der Wirtschaftsbehörde geht man auf MOPO-Anfrage davon aus, dass jeder Flohmarkt mehr als 1.000 Besucher hat und damit als „Großveranstaltung“ gilt. Diese sind hier bis 31. August verboten.

Vorerst keine privaten Flohmärkte in der Hansestadt

Bis zum 30. Juni sind sogar kleinere Veranstaltungen, also auch private Flohmärkte mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen untersagt.

Wie sieht es mit gewerblichen Flohmärkten aus?

Gewerbliche Flohmärkte werden rechtlich als Jahrmärkte gesehen, weshalb sie im Gegensatz zu Wochenmärkten, die der Lebensmittelversorgung dienen, derzeit nicht stattfinden dürfen. Die Beschränkungen werden ständig von den entsprechenden Behörden geprüft und dem aktuellen Stand angepasst, jedoch sei mit einer baldigen amtlichen Erlaubnis nicht zu rechnen.  

Berliner Flohmarkt-Betreiber haben keine große Hoffnung

In Berlin blicken die Betreiber der Flohmärkte der Wiedereröffnung kritisch entgegen. Da die amtliche Erlaubnis sehr kurzfristig erteilt wurde, stünden viele nun vor logistischen Problemen, bisher haben sich nur wenige angemeldet.

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Auch die Zahl der Besucher wird deutlich reduziert sein: Die Hotels in Berlin haben zwar wieder geöffnet, jedoch müsse man laut Kerstin Hildner vom Trödel- und Kunstmarkt an der Straße des 17. Juni mit deutlich weniger Besuchern aus anderen Bundesländern rechnen. Hildner im „Tagesspiegel“: „Touristen werden uns nicht überrennen“. Wie groß das Interesse der Berliner selbst ist, sei ebenfalls kaum abschätzbar.

Welche Auflagen müssen die Berliner Flohmarkt-Veranstalter erfüllen?

Zukünftig müssen alle Händler einen Mund- und Nasenschutz während der Öffnungszeiten tragen. Die Anzahl der erlaubten Stände hängt von der Größe der Veranstaltungsfläche ab. Der Kunst- und Trödelmarkt an der Straße des 17. Juni kann beispielsweise dank seiner großen Fläche bis zu 100 Stände öffnen, ohne dass die geltenden Abstandsregeln dabei missachtet werden.

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