Ein Verkehrsschild der beidseitigen Fahrbahnverengung
  • BGH in Karlsruhe fällt Urteil: Aus zwei Fahrstreifen wird einer – und keiner hat Vorfahrt. (Symbolbild)
  • Foto: imago/Panthermedia

Wer hat bei diesem Schild Vorfahrt? BGH urteilt über Fall in Hamburg

Vorfahrt-Streit in Hamburg: Ein Lkw-Fahrer und eine Frau stießen mit ihren Fahrzeugen aufgrund einer Fahrbahnverengung zusammen. Die Frau sieht sich als Opfer. Das Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte ihr allerdings gar nicht gefallen.

Wo sich zwei Fahrstreifen der Straße zu nur einem verbinden, sollten Fahrer nicht auf Vorfahrt pochen. „Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Unfall, der sich 2018 in Hamburg ereignet hatte. Insbesondere habe nicht das Fahrzeug rechts Vorfahrt – stattdessen gelte das „Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme“. Die Entscheidung aus dem März wurde am Montag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. VI ZR 47/21)

Urteil gefällt: Keiner hat Vorfahrt bei Fahrbahnverengung

Bei dem Unfall waren ein Auto und ein Lastwagen gleichauf unterwegs gewesen – das Auto rechts, der Laster links. Hinter einer Ampel wurde die Straße einspurig, auf der Fahrbahn war die Stelle mit dem Zeichen für „beidseitige Fahrbahnverengung“ markiert.


Der Newswecker der MOPO MOPO
Der Newswecker der MOPO

Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Der Laster-Fahrer zog nach rechts, weil er das Auto nicht gesehen hatte. Die Frau am Steuer wiederum war davon ausgegangen, dass sie Vorfahrt habe. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Fall ging vor Gericht, weil die Eigentümerin des Autos den Schaden nicht teilen wollte.

Beide Autofahrer haben Schuld: Urteil des BGH

Laut BGH hatte aber nicht nur der Lkw-Fahrer Schuld: Anders als bei der „einseitig verengten Fahrbahn“ ende hier nicht ein Fahrstreifen, „sondern beide Fahrstreifen werden in einen Fahrstreifen überführt“. Dies führe „zu einer erhöhten Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht der auf beiden Fahrstreifen auf die Engstelle zufahrenden Verkehrsteilnehmer“, entschieden die obersten Zivilrichterinnen und -richter.

Das könnte Sie auch interessieren: Autofahrer nimmt Familie die Vorfahrt – mehrere Verletzte im Norden

Die Fahrer hätten sich also verständigen müssen, wer zuerst fahren darf. „Gelingt die Verständigung nicht, sind sie dazu verpflichtet, im Zweifel jeweils dem anderen den Vortritt zu lassen.“ Wer rechts fährt und wer links, spielt demnach überhaupt keine Rolle. (mp/dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp