Waffen
  • Blumen liegen nach dem Amoklauf vor dem Königsreichssaal der Zeugen Jehovas in Alsterdorf.
  • Foto: Imago

Amoklauf bei Zeugen Jehovas: Ermittlungen gegen Beamten der Waffenbehörde eingestellt

Die Amok-Tat von Alsterdorf im vergangenen Jahr sorgte bundesweit für Bestürzung. Acht Menschen starben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Hamburger Waffenbehörde. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt.

Wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in elf Fällen wurde gegen den Mann ermittelt. Ihm war vorgeworfen worden, ein Schreiben, das auf den späteren Amokläufer Philipp F. hinwies, nicht ordnungsgemäß dokumentiert und an seinen Vorgesetzten weitergeleitet zu haben.

Amok-Tat von Alsterdorf: Bruder meldete sich vorher bei Waffenbehörde

Der spätere Amok-Täter Phillip F. ließ laut Staatsanwaltschaft am 12. Dezember 2022 eine Pistole in seine Waffenbesitzkarte eintragen und nahm sie mit nach Hause. Der Bruder von F. hat davon erfuhren und sich wegen des psychischen Zustands des 35-Jährigen Sorgen gemacht.

Er wandte sich an den Hanseatic Gun Club, wo Philipp F. zuvor sein Schießtraining absolviert hatte. Ein Mitglied des Schießclubs nahm daraufhin Kontakt zu Herrn K. auf, ein langjähriger Mitarbeiter der Waffenbehörde und ehemaliger Schießtrainer im Hanseatic Gun Club.

K. riet dazu, dass sich der Bruder von Philipp F. direkt an die Waffenbehörde wenden soll. Am 24. Januar ging dann ein anonymes Hinweisschreiben bei der Waffenbehörde ein und landete wieder bei Herrn K.

Philipp F. hatte im März 2023 ein Blutbad in den Räumen der Zeugen Jehovas in Alsterdorf angerichtet. picture alliance/privat/Bearbeitung: MOPO
Philipp F. hatte im März 2023 ein Blutbad in den Räumen der Zeugen Jehovas in Alsterdorf angerichtet.
Philipp F. hatte im März 2023 ein Blutbad in den Räumen der Zeugen Jehovas in Alsterdorf angerichtet.

Auch wenn das Schreiben anonym eingereicht worden ist, hätte laut Staatsanwaltschaft es sich K. aufdrängen müssen, dass das Schreiben vom Bruder des späteren Attentäters kommen muss. Trotzdem veranlasste K. lediglich eine Abfrage nach polizeilichen Erkenntnissen über Philipp F. und offenbarte seinem Vorgesetzten nicht, dass er schon von Herrn F. Kenntnis hatte.

Daraufhin wurde nur eine unangemeldete Aufbewahrungskontrolle bei Philipp F. angeordnet – weitere Maßnahmen wurden nicht ergriffen.

Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Waffenbehörde: Tatverdacht lässt sich nicht erhärten

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, ließ sich der Tatverdacht jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit erhärten. Es sei zwar davon auszugehen, dass der Beschuldigte gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten verstoßen hätte – allerdings hätte die Waffe von Philipp F. auch bei einem ordnungsgemäßem Handeln nicht zwingend vor dem 9. März eingezogen werden müssen. Die Ermittlungen gegen Herrn K. wurden deshalb eingestellt.

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Philipp F. (35) hatte am 9. März nach einer Gemeindeversammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg-Alsterdorf mit einer halbautomatischen Pistole sieben Menschen – darunter ein ungeborenes Mädchen – und schließlich auch sich selbst getötet.

Mitte Februar hatte die Staatsanwaltschaft bereits die Ermittlungen gegen drei Mitglieder des Schießvereins des späteren Todesschützen wegen geringer Schuld eingestellt. Den Angehörigen des Prüfungsausschusses war Falschbeurkundung im Amt vorgeworfen worden. (elu)

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