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Unseriöse Inkasso-Schreiben: So erkennen Sie die Fälschung
  • Gebühren zu hoch? Verbraucherschützer klagen gegen die Inkasso-Tochter der Otto-Group (Symbolbild)
  • Foto: dpa-tmn | Christin Klose

Abzocke? Die dreiste Inkasso-Masche des Otto-Konzerns

Wer seine Rechnungen stets pünktlich bezahlt, wird von dem Unternehmen „Eos“ noch nie etwas gehört haben, aber viele säumige Zahler haben bereits Post von der Inkasso-Tochter der Otto-Group bekommen. Weil die Geldeintreiber den Kunden dabei oft selbst bei geringen Schulden exorbitant hohe Inkassogebühren aufbürden, haben Verbraucherschützer nun Klage eingereicht.

Otto, da fällt viele Hamburgern natürlich der alte Slogan „Otto-Versand – Hamburg!“ ein. Vielleicht noch die diversen Stiftungen, mit denen die Unternehmerdynastie Gutes tut. Oder Frank Otto, der schillernde Sohn der Sippe, der im fortgeschrittenen Alter durch seine Beziehung mit einem 18-Jährigen Model plötzlich auch der „Gala“-Leserin bekannt wurde. Aber Geldeintreiben? Inkasso? Brachte man bisher nicht mit Otto zusammen.

Verbraucherschützer gegen Ottos Inkasso-Tochter

Dabei ist auch die Otto-Group eine Familie mit vielen Töchtern. Eines dieser Tochterunternehmen ist die „Eos Investment GmbH“, ein Inkassounternehmen mit Sitz am Steindamm in St. Georg, das nicht nur säumigen Otto-Kunden Beine macht, sondern weltweit sehr erfolgreich die Dienstleistung ,Geldeintreiben‘ anbietet : „Eos-Unternehmen sind in 26 Ländern vertreten“, erklärt eine Unternehmenssprecherin auf MOPO-Anfrage: „Der Gewinn vor Steuern lag im Geschäftsjahr 2020/21 bei 312,4 Millionen Euro.“ Das sind fast 80 Millionen mehr als der Versandhandel, wie die „Süddeutsche“ schreibt.

Nun hat ja jeder Gläubiger das Recht, sich sein Geld zu holen. Oder jemanden zu beauftragen, der sich darum kümmert und dafür Gebühren erhebt. Es ist auch nicht illegal, die Schulden anderer Unternehmen aufzukaufen, und dann beim Gläubiger auf der Matte zu stehen. Was also haben Verbraucherschützer gegen Eos?

Das Inkasso-Unternehmen Eos gehört zum Otto-Konzern und ist ins Visier von Verbraucherschützern geraten Imago
Firmenschild Eos
Das Inkasso-Unternehmen Eos gehört zum Otto-Konzern und ist ins Visier von Verbraucherschützern geraten.

„Uns geht es um die Inkassogebühren, die Eos nach unserer Überzeugung künstlich in die Höhe treibt“, erklärt Patrick Langer, Referent für Musterfeststellungsklagen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Was das Unternehmen betreibt, ist Vetternwirtschaft, um den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen, “ so Langer zur MOPO. Der Bundesverband hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht eine Musterfeststellungsklage eingereicht, der sich weitere Kunden anschließen können, über dieses Formular beim Bundesjustizministerium. Wer wissen will, ob sein Fall für die Klage taugt, kann über die Seite des Bundesverbandes einen „Klagecheck“ durchführen.

Die mutmaßliche „Vetternwirtschaft“ funktioniert so: Der Otto-Versand beauftragt das Unternehmen Eos Investment damit, die ausstehende Zahlung einer Online-Kundin für beispielsweise bestellte Schuhe einzutreiben. Da beide Unternehmen zur Otto Group gehören, dürften dabei nur Mahngebühren erhoben werden, etwa 2,50 Euro.

Geldeintreiber: Abzocke in der Otto-Group?

Eos Investment aber reicht den Auftrag weiter an eine weitere Tochter, die „EOS Deutscher Inkassodienst GmbH (DID)“, die nun als „Fremdunternehmen“ berechtigt ist, für ihre Dienstleistung Inkassogebühren zu erheben. Bis zu einer Summe von 500 Euro werden 76,44 Euro fällig, so regelt es das „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“. Selbst wenn die Schuhe nur 30 Euro gekostet haben, können also gut 70 Euro draufgeschlagen werden – klingt wie eine Gelddruckmaschine. 

Ebenso verhält es sich im „Geschäftsfeld Forderungsankauf“: Wenn Eos Investment die Forderungen anderer Unternehmen aufkauft, etwa von Rewe oder der Commerzbank, dann wird das Unternehmen selbst zur Gläubigerin und dürfte als solche nur magere Mahngebühren erheben. Beauftragt Eos aber ein „Fremdunternehmen“, darf dieses die Inkassogebühren kassieren.

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„Eos Deutscher Inkassodienst ist aber kein Fremdunternehmen, sondern gehört zur Otto-Group und hat sogar dieselbe Postanschrift wie Eos Investment“ so Patrick Langer: „Die Inkassokosten werden also zu Lasten der Verbraucher künstlich in die Höhe getrieben.“

Abzocke? Das sagt das Inkasso-Unternehmen Eos

Diesen Vorwurf weist eine Eos-Sprecherin auf MOPO-Nachfrage weit von sich: „Die Höhe der Inkassogebühren ist in Deutschland klar geregelt und Eos hält sich an alle Gesetze.“ Schuldner müssten durch das von den Verbraucherschützern angeprangerte Prozedere auch nicht mehr zahlen: „Für den säumigen Verbraucher (…) ergibt sich kein Unterschied (…). Er ist (….) dazu verpflichtet, dem Gläubiger die Inkassogebühren als Verzugsschaden zu erstatten“, heißt es in der Erklärung der Eos-Sprecherin.

Immerhin: Seit 1. Oktober gilt ein neues Inkassogesetz mit gedeckelten Gebührensätzen, die für Kleinbeträge bei gut 30 Euro liegen. (ste)

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