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Im vergangenen Jahr haben die Prüfdienste von Hochbahn und S-Bahn insgesamt 92 Haltestellen kontrolliert.
  • Im vergangenen Jahr haben die Prüfdienste von Hoch- und S-Bahn insgesamt 92 Haltestellen kontrolliert.
  • Foto: dpa

3G beim HVV: So soll kontrolliert werden – und diese Strafen drohen

Ab Mittwoch wird beim HVV die 3G-Regelung eingeführt! Nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen dann mit Bus und Bahn durch Hamburg fahren. Was jetzt genau gilt, wie kontrolliert wird und welche Strafen drohen. 

Wer darf jetzt noch mit Bus und Bahn fahren? Befördert werden darf künftig nur noch, wer vollständig geimpft ist, bereits eine Infektion durchgemacht hat und als genesen gilt sowie Ungeimpfte, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden alt ist. Alle anderen müssen draußen bleiben. 

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Diese Menschen sind von 3G beim HVV ausgenommen

Gibt es Ausnahmen von der 3G-Regel? Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Regelung ausgenommen. Ebenfalls befreit sind Schüler:innen – die werden aber ohnehin regelmäßig in ihren Schulen getestet.


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Wie will der HVV das kontrollieren? Jeden Tag fahren derzeit mehr als zwei Millionen Fahrgäste mit Bus und Bahn durch Hamburg. Dass nun jeder vor dem Zustieg abgefangen und kontrolliert wird, ist natürlich utopisch. Auch werden die Busfahrer:innen nicht die Kontrolle vorne übernehmen. Stattdessen kündigt der HVV an, „stichprobenhaft“ die 3G-Regeln zu überprüfen. Dafür werden erst mal keine neuen Kontrolleure eingestellt, sondern auf die mehr als 750 Mitarbeiter:innen des Prüf- und Sicherheitsdienstes der Verkehrsunternehmen zurückgegriffen. Die kontrollieren dann zusätzlich zu den Fahrkarten und der Maskenpflicht die 3G-Regel. 

Wer nicht 3G ist, muss zahlen

Welche Strafen drohen bei Verstößen? Wer meint, weiterhin auf einen Test verzichten zu können und erwischt wird, muss löhnen. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die voraussichtlich mit einem Bußgeld von 150 Euro belangt wird. Außerdem prüft der HVV zusätzlich noch eine Vertragsstrafe wie es sie zum Beispiel schon bei Verstößen gegen die Maskenpflicht (40 Euro) gibt. Die dürfte nach MOPO-Informationen höher ausfallen als die 40 Euro bei der Maskenpflicht.

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Ergreift der HVV noch weitere Maßnahmen? Weitere Corona-Maßnahmen sind derzeit seitens des HVV nicht geplant. Weiterhin halten sich die Fahrgäste zum großen Teil an die Maskenpflicht (über 95 Prozent). 

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