Christina Block mit ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling – ab Juli stehen beide wegen des Verdachts der Kindesentführung vor Gericht.

Christina Block mit ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling – ab Juli stehen beide wegen des Verdachts der Kindesentführung vor Gericht. Foto: imago/Stephan Wallocha

37 Verhandlungstage! Mammut-Prozess gegen Christina Block ist terminiert

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Es wird ernst für Christina Block (52): Die zuständige Jugendschutzkammer des Landgerichts Hamburg hat die Anklage wegen Kindesentführung gegen die Mutter und sechs Mitangeklagte zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Strafkammer ist nach vorläufiger Tatbewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Angeklagten hinreichend verdächtig erscheinen. 

Der Prozess soll am 11. Juli beginnen, bis zum 23. Dezember sind 37 Verhandlungstage angesetzt – ein Mammutprozess. Christina Block wird vorgeworfen, an der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark in der Neujahrsnacht 2024 beteiligt gewesen zu sein. Sie und zwei der Mitangeklagten sollen den Auftrag erteilt haben, ihre damals 10 und 13 Jahre alten Kinder gewaltsam der Obhut des Vaters zu entreißen, um sie zurück nach Deutschland zu bringen. Laut Staatsanwaltschaft wurde den Kindern an der Grenze der Mund mit Tape zugeklebt und die 13-jährige Tochter zudem gefesselt. 

Gerhard Delling kann sogar als Mittäter verurteilt werden

Die Kammer hat zugleich auf eine mögliche von der Anklageschrift abweichende rechtliche Bewertung hingewiesen. Diese besteht unter anderem darin, dass für den Lebensgefährten der Mutter, den Sportreporter Gerhard Delling, sogar eine Verurteilung als Mittäter in Betracht kommt. Angeklagt ist er derzeit aber noch nur wegen Beihilfe.

Gegen den Großvater der Kinder, den Block-House-Patriarchen Eugen Block, sah die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht.

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Die Kinder leben seit August 2021 bei ihrem Vater in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Der Vater hielt den Jungen und das Mädchen dennoch weiter bei sich, begründete dies stets mit dem Wunsch der Kinder. Gegen ihn ist derzeit ebenfalls ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wegen Entziehung Minderjähriger anhängig. Nach der Entführung waren die Kinder wenige Tage im Haus der Mutter in Hamburg, bevor diese durch eine Gerichtsentscheidung gezwungen wurde, sie an den Vater zurückzugeben.

Derzeit leben beide bei ihrem Vater und der ältesten Schwester in Dänemark, während die zweitgeborene Tochter als einziges ihrer vier Kinder bei der Mutter lebt.

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